Petition addressed to:
Bürgermeister Gernot Bürger, Gemeinderat der Gemeinde Krumpendorf
Wir fordern den Gemeinderat der Gemeinde Krumpendorf am Wörthersee auf, die notwendigen Entscheidungen zu treffen, damit der jahrhundertealte Bestand auf Gut Walterskirchen gerettet und gesichert werden kann. Es geht um den Erhalt eines einzigartigen Naturjuwels und eines historisch gewachsenen Bestands, den die Familie Tilly - als Eigentümer - seit mehr als 20 Jahren mit großem persönlichen und finanziellen Einsatz (zB durch Untersuchungen und Erhebungen von Vorkommen, Bewirtschaftungsformen etc) schützt und erhält. Klar ist dabei auch: Die Liegenschaft wird von der Familie Tilly nicht in Parzellen geteilt, es können nach § 45 K-ROG auch nach einer Einzelbewilligung keine Ferienwohnhäuser gebaut und es sollen keine weiteren Gebäude errichtet werden.
Reason
Als die Familie Tilly das Gut Walterskirchen im Jahr 2000 übernahm, war es ein heruntergekommenes, ungepflegtes Gebiet mit einer desolaten, verfallenen Hofstelle. Die Familie Tilly hat erforderliche bau- und naturschutzrechtliche Genehmigungen eingeholt und mehrere Millionen Euro in den Wiederaufbau investiert. Der Kleine See, die umgebenden Moorflächen und die unbebaute Uferzone wurden ohne öffentliche Mittel nach einem genehmigten Managementplan wiederbelebt. Ein 25 ha großer Naturraum für Tiere und Pflanzen wurde gerettet. Die Familie Tilly hat ein Juwel geschaffen, das in Österreich seinesgleichen sucht.
Wie geht es weiter:
• Naturschutzgebiet muss bewirtschaftet werden
• Bewirtschaftung erfordert Anwesenheit
• Anwesenheit erfordert Wohnraum
• Wohnraum erfordert eine Einzelbewilligung
Die Errichtung weiterer Gebäude ist rechtlich auch nach einer Einzelbewilligung für das Wohnhaus nicht möglich.
Unterschreiben Sie dieses Gemeindevolksbegehren! Setzen Sie ein Zeichen!
Für Rechtsstaatlichkeit. Gegen Neid und Missgunst. Für ehrliche Politik. Miteinander statt gegeneinander!
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Die Gemeinde Krumpendorf erteilt zur Rettung des im Zuge der bau- und naturschutzrechtlich genehmigten Sanierung eingestürzten historischen Wohnhauses des Gutes Walterskirchen eine Einzelbewilligung, wobei sichergestellt sein muss, dass dadurch keine Zweitwohnsitze oder Ferienhäuser errichtet werden können.
Fotocredits: Johann Jaritz / CC BY-SA 4.0