Leopoldsdorf bei Wien: Unabhängige Umweltprüfung für den Rechenzentrums-Campus

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Bürgermeister Fritz Blasnek mit Gemeinderat und Landesregierung Niederösterreich

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451 from 190 for quorum in Leopoldsdorf Leopoldsdorf

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  1. Launched 30/07/2026
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Petition addressed to: Bürgermeister Fritz Blasnek mit Gemeinderat und Landesregierung Niederösterreich

Wir fordern den Gemeinderat der Marktgemeinde Leopoldsdorf bei Wien und das Land Niederösterreich als Aufsichtsbehörde auf:
1. Unabhängige Umweltprüfung statt Selbstbefund. Die Auswirkungen des geplanten Rechenzentrums-Campus (rund 8,9 Hektar, zwei Standorte) müssen von externen Sachverständigen geprüft werden – nicht von der Gemeinde selbst, die aus dem Projekt einmalig rund 9 Millionen Euro erhält. Teil der Prüfung: eine Schallprognose für tiefe Frequenzen und für die Nachtstunden.
2. Volle Transparenz. Offenlegung der elektrischen Anschlussleistung, der Kühl- und Notstromanlagen sowie des städtebaulichen Vertrags.
3. Verbindliche Lärmgrenzwerte. Gutachterlich geprüft, im Bescheid festgeschrieben, mit wiederkehrenden Kontrollmessungen im Vollbetrieb.
4. Unabhängige Bewertung möglicher Immobilien-Wertverluste in der Umgebung.
5. Garantie, dass die Zentren nicht auf Wasserkühlung umstellen dürfen.

Keine unumkehrbaren Schritte, bevor diese Ergebnisse öffentlich vorliegen.

Wir sind nicht gegen Digitalisierung und nicht pauschal gegen dieses Projekt. Wir fordern, dass vor der Entscheidung unabhängig geprüft wird, was sie für die Menschen vor Ort bedeutet.

Reason

Was geplant ist
In Leopoldsdorf bei Wien soll auf zwei Standorten ein Rechenzentrums-Campus von rund 8,9 Hektar entstehen: an der MAN-Straße (teilweise auf der Altlast N81) und an der Maria-Lanzendorfer-Straße. Bauhöhe bis 25 Meter, Baustart ab 2027. Der Gemeinderat hat die Umwidmung am 26. Mai 2026 einstimmig beschlossen. Die Gemeinde erhält dafür einmalig rund 9 Millionen Euro plus laufende Kommunalsteuer [1] [2].

Das Problem: Niemand Unabhängiges hat das geprüft.
Auf eine Strategische Umweltprüfung wurde verzichtet, mit der Begründung, es seien keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten [2]. Diese Einschätzung stammt aus dem Wirkungsbereich derselben Gemeinde, die finanziell profitiert. Kein Vorwurf gegen Personen, sondern ein struktureller Interessenkonflikt: Wer profitiert, soll nicht im Selbstbefund über die Umweltverträglichkeit entscheiden.
Seit 9. Juni 2026 gilt in NÖ ein neues Rechenzentrums-Raumordnungsrecht [3]. Ab 3 Hektar muss die Landesregierung den Standort vorab in einer eigenen Verordnung prüfen – genau jene unabhängige, überörtliche Prüfung, die hier fehlt. Der Planungsakt hält auf Seite 24 wörtlich fest [2]:
„Um ein Entwicklungsdefizit zu vermeiden, das sich aus einer Verzögerung des Projektes ergeben könnte (Erforderlichkeit einer Standortverordnung), wird die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplans vor Ablauf der Übergangsbestimmung gemäß § 53 Abs. 20 NÖ ROG 2014 durchgeführt."

Im Klartext: Die Umwidmung wurde so terminiert, dass die strengere Landesprüfung nicht mehr greift. Ob das hält, ist offen – das neue Gesetz rechnet nahe beieinanderliegende Anlagenteile zusammen. Ein Projekt, das eine unabhängige Prüfung derart eilig umschifft, hat sie umso nötiger.

Lärm rund um die Uhr – nicht untersucht
Rechenzentren stehen nie still. Kühlanlagen, Ventilatoren, Transformatoren und Notstromtests erzeugen rund um die Uhr tieffrequenten Dauerschall. Tiefe Frequenzen werden von Lärmschutzwänden kaum gedämpft und dringen leicht durch Wände und Fenster, vor allem nachts spürbar. Die WHO stuft Umgebungslärm als bedeutende Gesundheitsbelastung ein, am häufigsten dokumentiert sind Schlafstörungen [4].
Entscheidend ist der Messfehler: Grenzwerte werden in dB(A) gemessen, einem Maß, das tieffrequente Anteile systematisch unterbewertet. Eine Anlage kann alle Grenzwerte einhalten und trotzdem hörbar brummen. Laut deutschem Umweltbundesamt sind bei solchen Beschwerden die Richtwerte meist eingehalten. Dazu kommt: Die ÖAL-Richtlinie Nr. 3 Blatt 1, Österreichs zentrales Regelwerk für Nachbarschaftslärm, gilt für gewerbliche Betriebsanlagen, nimmt Infraschall aber ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus [5].
Für dieses Projekt gibt es kein Schallgutachten, keine Nachtwerte, keine Betrachtung tiefer Frequenzen. Das ist keine Vermutung: Laut ORF vom 25. Juli 2026 werden im Nachbarort Maria Lanzendorf fehlende Gutachten zu Schall- und Wärmeemissionen kritisiert, der Manager des Projektwerbers bestätigte das mit der Begründung, der Prozess sei noch nicht angestoßen [1].

Dass es anders geht, zeigt Chandler in Arizona [6]: Dort schreibt eine eigene Verordnung seit 2023 eine unabhängige Basis-Schallmessung vor Baubeginn vor, deren Einhaltung verbindlich ist, dazu jährliche Kontrollmessungen im Vollbetrieb über fünf Jahre.

Immobilienwerte: ungeprüft
Ob Häuser und Grundstücke in der Umgebung an Wert verlieren, was durch solche potentiellen Belastungen durchaus möglich ist, hat niemand untersucht. Dieses Risiko tragen derzeit allein die Anrainerinnen und Anrainer.

Was wir bewusst nicht behaupten
Wir behaupten nicht, dass Infraschall krank macht, das ist wissenschaftlich nicht geklärt. Wir nennen keine Zahl für den Wertverlust, weil es dafür keine ortsbezogene Grundlage gibt. Und wir werfen niemandem Rechtsbruch vor. All das ist ungeprüft – und gehört geprüft, bevor gebaut wird.

Quellen:
[1] noe.ORF.at, 25.07.2026, von der Gemeinde im Pressespiegel verlinkt: https://noe.orf.at/stories/3364186/
[2] Planungsakt 18. Änderung des Örtl. Raumordnungsprogrammes, AZ 2026/0209-17; SUP-Verzicht S. 2, Zitat S. 24: https://www.leopoldsdorf.gv.at/images/pdf/Rund_ums_bauen/18_Aenderung_ROP.pdf
[3] NÖ ROG 2014 idF LGBl. 38/2026, §§ 11c, 18c, 53 Abs. 20: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001080
[4] WHO, Environmental Noise Guidelines 2018: https://www.who.int/europe/publications/i/item/9789289053563
[5] Umweltbundesamt (DE): https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/laermwirkungen/tieffrequente-geraeusche · ÖAL-Richtlinie Nr. 3 Blatt 1 (2008), Kap. 1 und Pkt. 3.39: http://www.oeal.at/images/rl_downloads/rl_3_bl1_2008.pdf
[6] City of Chandler (AZ), Ordinance No. 5033, § 35-2214: https://www.chandleraz.gov/sites/default/files/departments/development-services/PLH22-0053-Ordinance-No-5033-Data-Center.pdf

Thank you so much for your support, Can Bastian Vieregge, Leopoldsdorf
Question to the initiator

Petition details

Petition started: 07/30/2026
Collection ends: 10/01/2026
Region: Leopoldsdorf
Topic: Environment

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Why people sign

Wir ziehen im November in die Michael Dachler Straße 40 und sind direkt betroffen. Da wir eine Tochter haben, möchten wir negative Auswirkungen vorab kennen. Das ist aktuell nicht der Fall.

Es soll der natürliche Lebensraum erhalten bleiben. Auch unser Wasser darf nicht für solche Konzerne verschwendet werden und der Mensch soll dafür bezahlen. Wasser ist ein Grundrecht für Menschen. KOSTENLOS!

Weil ich der Meinung bin dass auch wenn eine Gemeinde etwas beschließt gehört es zuerst, wie bei jedem anderen, geprüft überhaupt in so einer Größe. Es nicht hinzunehmen das sich das Leben derer die dort schon wohnen ev in irgendeiner Weise verschlechtert oder gar gesundheitlich beeinflusst wird.

Diese Umweltprüfung ist wichtig

Elektrosmog

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