03-08-2026 10:57
Die angeforderten Korrekturen, welche die Quellen betreffen.
Neue Begründung:
Was geplant ist
In Leopoldsdorf bei Wien soll auf zwei Standorten ein Rechenzentrums-Campus von rund 8,9 Hektar entstehen –entstehen: an der MAN-Straße (teilweise auf der ehemaligen Deponie, Altlast N81) und an der Maria-Lanzendorfer-Straße. Bauhöhe bis 25 Meter, Baustart ab 2027. Der Gemeinderat hat die Umwidmung am 26. Mai 2026 einstimmig beschlossen. Die Gemeinde erhält dafür einmalig rund 9 Millionen Euro plus laufende Kommunalsteuer [1].[1] [2].
Das Problem: Niemand Unabhängiges hat das geprüft.
Auf eine Strategische Umweltprüfung wurde verzichtet [1] –verzichtet, mit der Begründung, es seien keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.erwarten [2]. Diese Einschätzung stammt aus dem Wirkungsbereich derselben Gemeinde, die finanziell vom Projekt profitiert. Das ist keinKein Vorwurf gegen einzelnePersonen, Personen. Es istsondern ein struktureller Interessenkonflikt: Wer finanziell profitiert, soll nicht im Selbstbefund über die Umweltverträglichkeit entscheiden.
Seit 9. Juni 2026 gilt in NiederösterreichNÖ ein neues Rechenzentrums-Raumordnungsrecht (NÖ[3]. ROG 2014 idF LGBl. Nr. 38/2026) [2]. Bei mehr alsAb 3 Hektar muss die NÖ Landesregierung den Standort vorab in einer eigenen Verordnung prüfen – also genau jene unabhängige, überörtliche Prüfung, die hier fehlt. Der Planungsakt hält auf Seite 24 wörtlich fest:fest [2]:
„Um ein Entwicklungsdefizit zu vermeiden, das sich aus einer Verzögerung des Projektes ergeben könnte (Erforderlichkeit einer Standortverordnung), wird die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplans vor Ablauf der Übergangsbestimmung gemäß § 53 Abs. 20 NÖ ROG 2014 durchgeführt.“durchgeführt."
Im Klartext: Die Umwidmung wurde bewusst so terminiert, dass die strengere Landesprüfung nicht mehr greift. Das steht so im offiziellen Akt – gleichlautend für beide Standorte. Ob das rechtlich hält, ist offen;offen unter anderem, weil– das neue Gesetz rechnet nahe beieinanderliegende Anlagenteile zusammenrechnet. Sicher ist:zusammen. Ein Projekt, das eine unabhängige Prüfung derart eilig umschifft, hat sie umso nötiger.
Lärm [3] rund um die Uhr – nicht untersucht
Rechenzentren stehen nie still. Kühlanlagen, Ventilatorfelder,Ventilatoren, Transformatoren und Testläufe der NotstromaggregateNotstromtests erzeugen rund um die Uhr tieffrequenten Dauerschall – ein tiefes Brummen, Tag und Nacht.Dauerschall. Tiefe Frequenzen werden von Luft und Lärmschutzwänden kaum gedämpft,gedämpft und dringen leichterleicht durch Wände und Fenster und sindFenster, vor allem nachts imspürbar. SchlafzimmerDie wahrnehmbar.WHO stuft Umgebungslärm als bedeutende Gesundheitsbelastung ein, am häufigsten dokumentiert sind Schlafstörungen [4].
Entscheidend ist der Messfehler: LärmgrenzwerteGrenzwerte werden üblicherweise in dB(A) gemessengemessen, – eineinem Maß, das tieffrequente Anteile systematisch unterbewertet. Eine Anlage kann alle Grenzwerte einhalten und trotzdem hörbar brummen. DasLaut deutschedeutschem Umweltbundesamt hält fest, dasssind bei solchen Beschwerden über tieffrequente Geräusche die Richtwerte meist eingehalteneingehalten. sindDazu [4]. In Österreich kommt hinzu:kommt: Die zentrale Beurteilungsrichtlinie für Nachbarschaftslärm (ÖALÖAL-Richtlinie Nr. 3 Blatt 1)1, Österreichs zentrales Regelwerk für Nachbarschaftslärm, gilt für gewerbliche Betriebsanlagen, nimmt Infraschall aber ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus.aus Es gibt für[5].
Für dieses Projekt gibt es kein Schallgutachten, keine Nachtwerte, keine Betrachtung tiefer Frequenzen. Das ist keine Vermutung: Laut ORF vom 25. Juli 2026 werden im Nachbarort Maria Lanzendorf fehlende Gutachten zu Schall- und Wärmeemissionen kritisiert, der Manager des Projektwerbers bestätigte das mit der Begründung, der Prozess sei noch nicht angestoßen [1].
Dass es anders geht, zeigt Chandler in Arizona:Arizona Die[6]: StadtDort verlangtschreibt eine eigene Verordnung seit 2023 pereine Verordnungunabhängige Basismessungen,Basis-Schallmessung akustischevor GutachtenBaubeginn undvor, deren Einhaltung verbindlich ist, dazu jährliche Kontrollmessungen im Spitzenbetrieb.Vollbetrieb über fünf Jahre.
Immobilienwerte: ungeprüft
Ob und wie stark Häuser und Grundstücke in der Umgebung an Wert verlieren, was durch solche potentiellen Belastungen durchaus möglich ist, hat niemand untersucht. Dieses Risiko tragen derzeit allein die Anrainerinnen und Anrainer.
Was wir bewusst nicht behaupten
Wir behaupten nicht, dass Infraschall krank macht –macht, das ist wissenschaftlich nicht abschließend geklärt. Wir nennen keine Zahl für den Wertverlust in Leopoldsdorf,Wertverlust, weil es dafür keine belastbare, ortsbezogene Grundlage gibt. Und wir werfen niemandem Rechtsbruch vor. Wir sagen: All das ist ungeprüft – und gehört unabhängig geprüft, bevor gebaut wird.
Quellen:Quellen
[1] NOEnoe.ORF.at, Orf.at:25.07.2026, „Leopoldsdorfvon bekommtder 2027Gemeinde Rechenzentrum“:im Pressespiegel verlinkt: noe.orf.at/stories/3364186/
[2] Planungsakt „18.18. Änderung des Raumordnungsprogramms“,Örtl. MarktgemeindeRaumordnungsprogrammes, Leopoldsdorf,AZ Amtszahl2026/0209-17; 2026/0209-17SUP-Verzicht (Zitat:S. Seite2, 24)Zitat ·S. 24: www.leopoldsdorf.gv.at/images/pdf/Rund_ums_bauen/18_Aenderung_ROP.pdf
[3] NÖ ROG 2014 idF LGBl. Nr. 38/2026, §§ 11c, 18c, 53 Abs. 20: www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001080[3] [4] WHO, Environmental Noise Guidelines for the European Region (2018):2018: www.who.int/europe/publications/i/item/9789289053563[4] [5] Umweltbundesamt (DE), Tieffrequente Geräusche:(DE): www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/laermwirkungen/tieffrequente-geraeusche · ÖAL-Richtlinie Nr. 3 Blatt 1 ·(2008), Kap. 1 und Pkt. 3.39: www.oeal.at/images/rl_downloads/rl_3_bl1_2008.pdf
[6] City of Chandler (AZ), Ordinance No. 50335033, (2023)§ 35-2214: www.chandleraz.gov/sites/default/files/departments/development-services/PLH22-0053-Ordinance-No-5033-Data-Center.pdf
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 139 (85 in Leopoldsdorf)