Petice adresovaná:
Regierung
Eine Invaliditätspension darf nach 30 Arbeitsjahren nicht geringer als eine normale Pension mit 85% sein.
Odůvodnění
Invaliditäts-Pension, Berufsunfähigkeits-Pension, Erwerbsunfähigkeits-Pension
Manche Menschen können nicht mehr arbeiten. Zum Beispiel, weil sie einen Unfall hatten. Oder weil sie eine schwere Krankheit bekommen haben.
Solche Menschen sind meist mit Finanziellen Problemen behaftet, da sie nach über 30 Arbeitsjahren nicht einmal 64% Pension bekommen und haben auch noch einen Abschlag von bis zu 14%.
Nach fast 38 Arbeitsjahren bekommt man 64% minus den höchsten Abschlag von 14%.
Wie kann man sich da noch die Medikamente oder sogar die Therapien und den Lebensunterhalt leisten?
Daher vordere ich eine Anpassung nach 30 Arbeitsjahren, muss die Invaliditätspension an die normale Pension angeglichen werden.
Also nach 30 Arbeitsjahren die 85% und pro Jahr nur einen geringen Abschlag von 1,5%; höchsten aber 7,5%.