Die Vernetzung der Betriebsräte im Wiener Behindertenbereich fordert
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!
Im Dezember 2022 werden ca. nur die Hälfte der im Behindertenbereich Tätigen den Gehaltsbonus von 2000 Euro erhalten. -> Wurde mittlerweile reduziert auf 1540,- Brutto! für Vollzeit
Diese Ungleichbehandlung lehnen wir ab!
Die Unterzeichner*innen der Petition fordern:
- Auszahlung der gleichen Gehaltsboni 2022 und 2023 für ALLE Arbeitnehmer*innen im Behindertenbereich, die in Betreuung und Pflege tätig sind!
- Keine Spaltung der Belegschaften durch finanzielle Ungleichbehandlung!
- Korrektur des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes – EEZG 2022!
- Sicherstellung der benötigten budgetären Mittel durch das Sozialministerium!
Reason
Im Sommer 2022 wurde nach zahlreichen politischen Stellungnahmen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber*innen der Behindertenbereich doch noch und zwar in folgender Form in das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzt (Pflegereform) aufgenommen:
Nur die Arbeitnehmer*innen aus dem Behindertenbereich, die Ausbildungen aus dem „neuen“ Sozialbetreuungs-Berufe-Gesetz (2008) absolviert haben (Fachsozialbetreuer*innen [FSB], diplomierte Fachsozialbetreuer*innen [DFSB], sollen analog dem Pflegebereich den Gehaltsbonus 2022 und 2023 erhalten.
Tatsache ist aber, dass nur ca. 45% der Arbeitnehmer*innen, die im Behindertenbereich tätig sind, diese Ausbildungsabschlüsse nach dem Sozialbetreuungs-Berufe-Gesetz vorweisen können.
Die restlichen 55% der Arbeitnehmer*innen, die betreuende, begleitende und nach § 3a Abs. 3 GuKG pflegerische Tätigkeiten im Behindertenbereich durchführen und andere Ausbildungen vorweisen, werden in diesem Gesetz nicht berücksichtigt.
Folgende Berufsausbildungen sind unter diesen 55% subsumiert: Behindertenbetreuer*innen und diplomierte Behindertenbetreuer*innen nach alter Ausbildungsordnung (vor 2008), Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen (DSA, BA [FH], MA [FH]), Pädagog*innen (alte und neue Studienordnung), Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen.
Genau dieser multiprofessionelle Einsatz von Arbeitnehmer*innen im Behindertenbereich hat dazu geführt, dass die Einstufung im SWÖ-KV vorwiegend tätigkeitsbezogen und nicht ausbildungsbezogen vorgenommen wird.
Die Ausbildungskapazitäten nach dem Sozialbetreuungs-Berufe-Gesetz sind nicht ausreichend, um den großen Bedarf an professionellen Kräften im Behindertenbereich (ca. 15000 Arbeitnehmer*innen) abzudecken.
Die Umsetzung des Gesetzes wird nicht nur zur Spaltung der Belegschaften, sondern auch zu einem weiteren Attraktivitätsverlust des gesamten Behindertenbereichs führen.
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Änderungen an der Petition
on 29 Nov 2022 -
Änderungen an der Petition
on 24 Nov 2022
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Innsbruck
Ich bin selbst in der Pflege tätig, eine Freundin hat mir die Petition empfohlen und natürlich mach ich das gleich
Wien
Weil es eine Ungerechtigkeit auf Seiten aller in der Behindertenarbeit Bediensteten ist,dass man trotz gleicher Tätigkeit,nicht gleich entlohnt wird. Gerade jetzt,wo der Sozialbereich generell sehr unattraktiv geworden ist, sollten solche Fehler nicht passieren!
Innsbruck
Weil ich mich mit meiner Ausbildung ungerecht behandelt fühle und die gleiche Arbeit mache, wie die Pflegeassistenz. Wir sind als Assistentinnen angestellt und sollten für die gleiche Arbeit auch gleichen Gehalt bekommen...Wertschätzung sieht anders aus
Wien
Weil ich habe kinder und ich braucht geld für meinen kinder Unterstützung . Strom gas und so weiter
Wien
Faire Bezahlung für einen derart wichtigen Beruf, in dem eine menge Verantwortung getragen wird