Sociale zaken

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! beim Pflegebonus 2022/23

Petitie is gericht aan
Bundesregierung / Sozialministerium
9.418 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

9.418 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen november 2022
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Die Vernetzung der Betriebsräte im Wiener Behindertenbereich fordert

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

Im Dezember 2022 werden ca. nur die Hälfte der im Behindertenbereich Tätigen den Gehaltsbonus von 2000 Euro erhalten. -> Wurde mittlerweile reduziert auf 1540,- Brutto! für Vollzeit

Diese Ungleichbehandlung lehnen wir ab!

Die Unterzeichner*innen der Petition fordern:

  • Auszahlung der gleichen Gehaltsboni 2022 und 2023 für ALLE Arbeitnehmer*innen im Behindertenbereich, die in Betreuung und Pflege tätig sind!
  • Keine Spaltung der Belegschaften durch finanzielle Ungleichbehandlung!
  • Korrektur des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes – EEZG 2022!
  • Sicherstellung der benötigten budgetären Mittel durch das Sozialministerium!

Reden

Im Sommer 2022 wurde nach zahlreichen politischen Stellungnahmen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber*innen der Behindertenbereich doch noch und zwar in folgender Form in das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzt (Pflegereform) aufgenommen:

Nur die Arbeitnehmer*innen aus dem Behindertenbereich, die Ausbildungen aus dem „neuen“ Sozialbetreuungs-Berufe-Gesetz (2008) absolviert haben (Fachsozialbetreuer*innen [FSB], diplomierte Fachsozialbetreuer*innen [DFSB], sollen analog dem Pflegebereich den Gehaltsbonus 2022 und 2023 erhalten.

Tatsache ist aber, dass nur ca. 45% der Arbeitnehmer*innen, die im Behindertenbereich tätig sind, diese Ausbildungsabschlüsse nach dem Sozialbetreuungs-Berufe-Gesetz vorweisen können.

Die restlichen 55% der Arbeitnehmer*innen, die betreuende, begleitende und nach § 3a Abs. 3 GuKG pflegerische Tätigkeiten im Behindertenbereich durchführen und andere Ausbildungen vorweisen, werden in diesem Gesetz nicht berücksichtigt.

Folgende Berufsausbildungen sind unter diesen 55% subsumiert: Behindertenbetreuer*innen und diplomierte Behindertenbetreuer*innen nach alter Ausbildungsordnung (vor 2008), Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen (DSA, BA [FH], MA [FH]), Pädagog*innen (alte und neue Studienordnung), Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen.

Genau dieser multiprofessionelle Einsatz von Arbeitnehmer*innen im Behindertenbereich hat dazu geführt, dass die Einstufung im SWÖ-KV vorwiegend tätigkeitsbezogen und nicht ausbildungsbezogen vorgenommen wird.

Die Ausbildungskapazitäten nach dem Sozialbetreuungs-Berufe-Gesetz sind nicht ausreichend, um den großen Bedarf an professionellen Kräften im Behindertenbereich (ca. 15000 Arbeitnehmer*innen) abzudecken.

Die Umsetzung des Gesetzes wird nicht nur zur Spaltung der Belegschaften, sondern auch zu einem weiteren Attraktivitätsverlust des gesamten Behindertenbereichs führen.

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Nieuws

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