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Gesetzlicher Rechtsanspruch auf Hilfsmittel und deren vollständige Ausfinanzierung

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Nationalrat, Parteien ÖVP, FPÖ, SPÖ, NEOS, Liste Pilz, Sebastian Kurz, Heinz-Christian Strache, Christian Kern, Matthias Strolz, Peter Kolba
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  1. Algatatud 2017
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Es soll in Österreich endlich einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf Hilfsmittel und deren vollständige Ausfinanzierung durch die Krankenkassen geben, so wie dies schon in vielen Ländern Europas (z. B. Deutschland, Niederlande, Dänemark, Schweden usw.) der Fall ist.

Selgitus

Bis jetzt müssen Menschen mit Beeinträchtigungen es in Österreich hinnehmen, dass Hilfsmittel grundsätzlich freiwillige Leistungen der Krankenkassen sind und das diese ihnen benötigte Hilfsmittel jederzeit verweigern und eine Kostenübernahme ablehnen können. Hilfsmittel werden Menschen mit Behinderungen nicht willkürlich durch die Fachärzte verordnet.

Da stellt die Begutachtung der verordneten Hilfsmittel durch Chefärzte der Krankenkassen, sowie deren Befürwortung aber auch Ablehnung und die nur teilweise Ausfinanzierung der Hilfsmittel des Betroffenen eine Diskriminierung der Behinderten dar, die es nach EU-Menschenrecht so in Österreich gar nicht geben dürfte. Leider nehmen immer noch alle politischen Parteien es hin, dass durch das nicht Bewilligen und durch die nicht vollständige Ausfinanzierung der benötigten Hilfsmittel nicht nur die gesetzlichen Regelungen zur Chancengleichheit ad absurdum geführt werden, sondern unsere Menschen mit Beeinträchtigungen in Österreich zu Menschen zweiter Klasse gemacht werden, die als Bittsteller und Almosenempfänger um ihre benötigten Hilfsmittel immer wieder bei den verschiedenen Kostenträgern betteln müssen, damit sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Dem muss endlich Einhalt geboten werden und deshalb fordern wir einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf Hilfsmittel und deren vollständige Ausfinanzierung durch die Krankenkassen.

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