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Ende der 3-G Regel und Maskenpflicht in Krankenanstalten

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  1. Algatatud november 2022
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Beendigung der sogenannten 3-G Regel und der Maskenpflicht für MitarbeiterInnen in Krankenanstalten. Die Umsetzung bedarf lediglich einer Aufhebung der entsprechenden Verordnung durch den Gesundheitsminister.

Selgitus

Seit mehr als zweieinhalb Jahren gilt eine FFP-2 Maskenpflicht für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich. Diese ist sehr belastend und in kaum einem anderen Bereich mehr verpflichtend. FFP-2 Masken sind zwar laut Verordnung nur bei unmittelbarem Patientenkontakt zu tragen, was bei Berufsgruppen die sehr viel Kontakt haben, v.a. im Pflegebereich, mit praktisch durchgehendem Maskentragen bei oft schwerer körperlicher Belastung gleichzusetzen ist. Das ist keine "gelinde" Maßnahme, wie dies gern von Leuten dargestellt wird, die davon nicht betroffen sind. Deshalb sollte dringend geprüft werden, ob die früher geltenden Hygienestandards nicht ausreichend sind und wieder eingeführt werden.

Zusätzlich gilt für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich die 3-G Regel. Diese verlangt entweder eine 4. Covid Impfung, oder regelmäßige SARS-CoV-2 Tests. Die 3-G-Regel sollte in Hinblick auf die aktuell zirkulierenden Varianten und den annähernd 100-prozentigen Immunisierungsrad (Global SARS-CoV-2 seroprevalence from January 2020 to April 2022: A systematic review and meta-analysis of standardized population-based studies | PLOS Medicine) überprüft und gegebenenfalls beendet werden. Die Wirksamkeit der 3-G Regel in Hinblick auf Verhinderung von Infektionen ist nicht erwiesen (The unintended consequences of COVID-19 vaccine policy: why mandates, passports and restrictions may cause more harm than good | BMJ Global Health).

Entsprechend den gültigen Regeln der medizinischen Wissenschaft, verlangt eine Soll- bzw. Muss-Regel, die noch dazu unter Strafandrohung steht, jedenfalls Klasse 1 Evidenz (https://de.wikipedia.org/wiki/Evidenzgrad), die definitiv nicht gegeben ist.

Das aktuelle Regelwerk gilt noch bis Jänner 2023. Es ist aber angesichts der schon jetzt erfolgten Verlängerung der Gratis SARS-CoV-2 Testaktion bis Sommer 2023 damit zu rechnen, dass es auch in der Krankenversorgung und im Pflegebereich zu keinem Ende der Coronaregeln kommt. Deshalb gilt es schon jetzt vorbeugend zu handeln.

Die Personalnot in den medizinischen Versorgungseinrichtungen ist evident und muss nicht näher erläutert werden. Restriktive Maßnahmen am Arbeitsplatz werden den Beruf sicher nicht attraktiver machen, sondern die Abwanderung weiter fördern, was zu Dominoeffekten und zu einer Mehrbelastung des noch vorhandenen Personals führt. Ein Teufelskreis.

Keinerlei verpflichtende Covid Regeln (inklusive Krankenanstalten) gibt es in zahlreichen europäischen Ländern, z.B. Frankreich, Schottland, Niederlande, Schweiz, Schweden, Tschechien, Island, Norwegen, Finnland, Slowenien, Dänemark, etc. (Informationsstand laut dt. Außenamt; Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de). Es bestehen keinerlei Hinweise darauf, dass das Aufheben aller Maßnahmen, irgendwelche epidemiologische, oder das Gesundheitssystem belastende Konsequenzen nach sich gezogen hätte. Auch wenn es sich dabei um keine systemische Analyse handelt, kann das erfolgreiche Vorgehen anderer Länder als Benchmark herangezogen werden.

Hinzukommt, dass eine indirekte Impfpflicht aufgrund der 3-G Regel dazu führt, dass sich Personen nicht aus medizinischen, sondern aus sozialen Gründen für eine Impfung entscheiden. Dies könnte dem Impfgedanken schaden und sich langfristig kontraproduktiv auswirken. Für Unverständnis sorgt auch, dass eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 oder Covid-19 Erkrankung nicht als immunologisches Ereignis zählt. Dies widerspricht gesicherten medizinischen Erkenntnissen (Deutsches Ärzteblatt: Archiv "Immunstatus nach SARS-CoV-2-Infektion: Genesene offenbar gut geschützt" (04.02.2022) (aerzteblatt.de; https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/36366946/).

Maskenpflicht in Bezug auf übertragbare Atemwegserkrankungen (v.a. Influenza) war schon lange vor der Corona Pandemie Thema und wurde bis dahin (also bis Anfang 2020) abgelehnt, weil nicht begründet (Physical interventions to interrupt or reduce the spread of respiratory viruses - Jefferson, T - 2020 | Cochrane Library). Die Begründung der jetzigen Maskenpflicht beruht auf Expertenmeinungen und minderwertigen Studien (https://europepmc.org/backend/ptpmcrender.fcgi?accid=PMC8804305&blobtype=pdf), wie sie während der Pandemie zuhauf publiziert wurden (Methodological quality of COVID-19 clinical research - PMC (nih.gov). Von 20 Publikationen zum Thema Covid können 19 getrost als wissenschaftlich unzulänglich bezeichnet werden.

Durch Ihre Unterstützung hoffen wir, das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Aufhebung der derzeitigen Verordnung zu bewegen. Damit würden Maßnahmen für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich nicht nur wissensbasierter und nachvollziehbarer, sondern auch die Attraktivität der Arbeitsplätze deutlich gesteigert.

PS: Nachrichten in dieser Sache an den zuständigen Minister blieben unbeantwortet....

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uudised

  • Liebe Unterzeichnende!

    Abschlussmeldung nach Petitionsübergabe an den Gesundheitsminister. Insgesamt sehe ich einen Teilerfolg, auch wenn man nicht mit Sicherheit sagen kann, wieviel die Petition zu den Ereignissen beigetragen hat. Sehr früh nach Initiierung wurde die 3G Regel im Gesundheitsbereich abgeschafft. Die Maskenpflicht wird auch beendet. Allerdings wird diese Verordnung nicht Ende Februar auslaufen, sondern nochmal aktiv bis Ende April verlängert. Aus unerfindlichen Gründen und entgegen den Erkenntnissen verschiedener systematischen Analysen (siehe Referenzen in meiner letzten Nachricht). Löblich zu erwähnen sind die Tirol Kliniken, die die Maskenpflicht inzwischen auf das Minimum reduziert hat.
    Jedenfalls, nochmal vielen Dank... Edasi

  • Liebe Unterzeichnende!

    Folgende Nachricht kam aus dem Ministerium, nachdem die Petition gestern übermittelt wurde:

    Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass Anregungen und Vorschläge, die an den Herrn Bundesminister und das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz herangetragen werden, ernst und dankend angenommen werden. Unser Ressort ist immer bemüht, Anregungen, Informationen und Beschwerden so weit wie möglich in den Arbeitsprozess einzubinden. Daher werden selbstverständlich auch Ihre Anregungen gerne berücksichtigt.

    LG
    Florian Deisenhammer

arutelu

Weil es furchtbar ist mit Maske zu arbeiten, vor allem in der Altenpflege, wo die Bewohner oft nicht mehr hören. Sie sehen kein Lächeln mehr!!!!

Es ist wichtig zu beachten, dass die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen weiterhin bestehen bleibt, insbesondere in operativen Bereichen. Hier ist es von größter Wichtigkeit, dass alle Beteiligten Schutzkleidung tragen, um sowohl die Patienten als auch das medizinische Personal vor Ansteckungen zu schützen.

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd