Am Grabenweg in Innsbruck soll für alle Kraftfahrzeuge eine 30-Stundenkilometerzone von der Kreuzung mit dem Josef-Mayr-Nusser-Weg bis zur Kreuzung mit dem Archenweg am Innufer eingerichtet werden. Dadurch soll es quasi zu einer Verlängerung der bereits bestehenden 30-Stundenkilometerzone entlang des Archenwegs kommen, die bis dato bis zur Höhe des Hauses Archenweg 54 reicht.
Begrundelse
Am Grabenweg findet wegen einem fehlenden Gehsteig ein Mischverkehr von allen Verkehrsteilnehmenden statt, wobei Fußgänger/-innen die schwächste Gruppe davon sind. Da ein Bau eines Gehsteiges noch vor Beginn der kommenden Schwimmsaison am Baggersee Rossau wenig wahrscheinlich erscheint, ist die Einrichtung einer 30-Stundenkilometerzone die raschestmögliche Maßnahme für eine Reduktion der Gefährdung der schwächsten Verkehrsteilnehmer/-innen.
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