Petícia adresovaná:
Bundeskanzler
Nachdem uns die allgemeinen Menschenrechte 1948 der Vereinten Nationen in Artikel 23 wie folgt zusichern:
Artikel 18 Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
fordern wie die Wiedereinführung des Kreuzes in Schulklassen und öffentlichen Gebäuden.
Dôvody
Österreich ist ein christliches Kernland und die österreichische Bevölkerung hat mit ihrer Vielfalt an christlichen Religionen ein Recht darauf, ihre Religion ausüben zu dürfen.