Santé

Aufrechterhaltung der Geburtsbegleitungen in NÖ

La pétition est adressée à
Landesgesundheitsagentur
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  1. Lancé février 2023
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  3. Préparer la soumission
  4. Dialogue avec le destinataire
  5. Décision

Die Landesgesundheitsagentur (LGA) löst mit 31.3.2023 den Vertrag mit allen geburtsbegleitenden Hebammen in NÖ auf. Das bedeutet, dass Frauen ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit einer Geburtsbegleitungen mit Wahlhebamme nicht mehr zur Verfügung steht. Frauen müssen in Zukunft von der diensthabenden Hebamme betreut werden oder für Geburtsbegleitungen nach Wien oder ins Burgenland ausweichen.

Raison

Seit über 30 Jahren gibt es in NÖ die Möglichkeit, mit einer Wahlhebamme ins Krankenhaus zu gehen. Eine 1:1 Betreuung durch eine Wahlhebamme erhöht im Vergleich zu einer 1:2 oder 1:3 Betreuung die Patientinnensicherheit, senkt das Risiko für Interventionen wie beispielsweise einen Kaiserschnitt und führt zu einer höheren Patientinnenzufriedenheit. Manche Frauen haben einen erhöhtem Betreuungsbedarf unter der Geburt, beispielsweise aufgrund einer Vorgeschichte mit sexueller Gewalt, Totgeburt oder einer traumatischen Geburtserfahrung. Besonders diese Frauen brauchen unter der Geburt eine ihnen vertraute Hebamme und die Sicherheit, dass diese während des gesamten Prozesses in ihrer Seite ist.

Merci pour votre soutien, Lisa Sanchez-Blendow de Gemeinde Herzogenburg
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Actualités

In einem so sensiblen Bereichwie der Schwangerschaft, der Entbindung und Nachbetreuung muss es selbstverstädnlich sein frei zu wählen, ob man einer (selbst bezahlten) Wahlhebamme sein Vertrauen schenkt oder wem anderen.

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