Verkehr

Verkehrsberuhigung im Umfeld von Schulen und Kindergärten im Bezirk Tulln

Petition richtet sich an
BürgermeisterInnen, Gemeinderäte, Bezirkshauptmannschaft Tulln, Land Niederösterreich, Amt der NÖ Landesregierung
1.387 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.387 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

03.05.2022, 23:45

Liebe UnterstützerInnen!

Am 29. April hat Verkehrsministerin Gewessler einen Entwurf für eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) präsentiert. Einige Verbesserungen für FußgängerInnen und RadfahrerInnen sind geplant, jedoch nicht die Ermöglichung von Temporeduktionen vor Schulen, abgesehen von Schulstraßen.

Es läuft aber noch bis 1. Juni ein Begutachtungsverfahren, in dem nicht zuletzt Stellungnahmen der Bevölkerung berücksichtigt werden. Wenn ihr Tempo 30 vor Schulen unterstützen wollt, könnt ihr z.B. unseren Textvorschlag weiter unten übernehmen und per E-Mail eine Stellungnahme abgeben.
Je mehr Leute Im Zuge des Begutachtungsverfahrens auf diesen Punkt hinweisen, umso besser stehen die Chancen, dass er doch noch aufgenommen wird.

Stellungnahmen sind per E-Mail an an st2@bmvit.gv.at sowie an begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at zu senden.

***
Betrifft: Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens für den Entwurf einer 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der vorgeschlagene § 76 d. zur Schulstraße ist zu begrüßen, jedoch gibt es viele Schulstandorte, an denen die Verordnung einer solchen nicht realistisch ist, da die Schule an einer Hauptverkehrsstraße liegt.
Deshalb sollte zur Steigerung der Verkehrssicherheit die Ermöglichung von Tempo 30 in Ortskernen und vor Schulen sowie an Unfallhäufungsstellen (auch auf Landesstraßen!) ebenfalls in die StVO-Novelle aufgenommen werden.
Diese Maßnahme wird auch im Regierungsprogramm 2020-2024 (www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:7b9e6755-2115-440c-b2ec-cbf64a931aa8/RegProgramm-lang.pdf, S. 87) sowie in der Verkehrssicherheitsstrategie 2021-2030 genannt (www.bmk.gv.at/dam/jcr:e3798e81-353e-4b44-bccd-ddab0345fe54/BMK_VSS_2021-2030_UA.pdf, S. 31).
Dies stünde auch im Einklang mit Erkenntnissen der Verkehrssicherheitsforschung (sie z.B. Kuratorium für Verkehrssicherheit - Aktion „Tempo 30 vor Schulen – Kindersicherer Straßenverkehr“ www.kfv-aktionen.at/tempo-30-vor-schulen).
Selbiges sollte natürlich auch im Bereich von Kindergärten, Pensionistenwohnheimen, Spitälern, Spielplätzen und in anderen sensiblen Bereichen ermöglicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

***

Danke!
Euer Team von der
Verkehrswende TUKG

Verkehrswende Tulln-Klosterneuburg
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