Soziales

Stopp von Diskriminierung in der sozialen Arbeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Regierung
538 Unterstützende 523 in Österreich

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

538 Unterstützende 523 in Österreich

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 08.09.2022
  4. Dialog
  5. Gescheitert

08.02.2022, 21:12

Aktuelles mit einbezogen, Interview von AUF 1 vom 20.1.22, Link vom Brief auf der Homepage der Plattform Respekt, etc.


Neuer Petitionstext:

Soziale Arbeit darf NIEMANDEN DISKRIMINIEREN; STOPP DER SPALTUNG DER GESELLSCHAFT! AUFHEBUNG DER 1- und 2- G-REGEL!

AUF1.TV - : „Viele Sozialarbeiter wollen weder Masken noch -Impfzwang“

 Daher fordern wir Sievom Berufsverband der sozialen Arbeit Österreich(OBDS) unverzüglich auf,Institutionen mit Aufklärungsarbeitdarüber aufzuklären, dass die sogenannte Impfung KEINE sterile Immunität bewirkt und Geimpfte EBENSO Corona-Viren weiter verbreiten können. Somit ist es absurd zu verlangen, dass nur Geimpfte und Genesene Klient*innen betreuen bzw. arbeiten dürfen (Voraussetzung bei den Institutionen, die SozialarbeiterInnen einstellen, zu beginnen, unter Berücksichtigung der Tatsache der nicht abgesicherten Wirkung der Impfstoffe, des hohen Risikos von Nebenwirkungen betroffen zu sein und der ausreichend vorhandenen Behandlungsalternativen, dieNeuanstellungen in vielennahezu Ländernallen bereitssozialen mitInstitutionen großerÖsterreichs). Wirkung angewandt werden. Wir empfehlen die alternative Exit-Strategie: 

Wir fordern Sieden OBDS auf impffreie ProfessionistInnen der sozialen Arbeit sofort wieder in den offenen Stellenmarkt zu integrieren. Und alle sozialen Institutionen, die bereits seit Monaten im Bewerbungsprozess nur mehr darauf achten geimpftes oder impf-williges neues Personal einzustellen, darüber informieren, dass diese DISKRIMINIERUNG VON FACHPERSONAL IM BEWERBUNGS-PROZESS AB SOFORT EIN ENDE HAT.  integrieren.   

Wir fordern dendie OBDSRegierung dazu auf unverzüglich zu handeln: Es gilt eine Maßnahmenverordnung zu erlassen, dass impffreie Personen wieder ihre Angehörigen in stationären Institutionen besuchen dürfen und persönliche Vorsprachen UngeimpfterUNgeimpfter mit ihren BetreuerInnen der sozialen Arbeit wieder zu ermöglichen, z.B. mittels eines negativen Testergebnisses! Schließlich heilt jeder Mensch besser wenn er/sie seine Lieben sehen kann!  Es kann nicht sein, wichtige Beratungen abzusagen oder nur telefonisch durchzuführen. Die Anamnese und regelmäßige Betreuung von benachteiligten Personen kann nur auf persönlicher, individuell beratender Weise stattfinden. Hierbei ist die Wahrnehmung einer Person (Geruch, Aussehen, Mimik, Sprache, Gestik, etc. ) ihr soziales Umfeld oder das Erscheinungsbild von Gruppen (siehe mobile Arbeit mit Jugendlichen z.B. oder betreute WG`s für Kinder, psychisch Kranke, Frauen- und Obdachlosen-Häuser, etc.) für die professionelle Betreuung von großer Bedeutung und funktioniert nur mit persönlichen Kontakten. Daher fordern wir die sofortige Wieder-Einführung der für die soziale Arbeit UNerlässliche persönliche Betreuung, UNabhängig vom Impfstatus, der Grundhaltung und unseres Ethik-Kodex entsprechend. 



Neue Begründung:

UNTERMit DENImpf-Pflicht AKTUELLEN VORAUSSETZUNG ISTist SOZIALE ARBEIT NICHT MEHR MÖGLICH!

 Ethischer Kodex der sozialen Arbeit 

 Wie Wie Ärzte haben auch Mitarbeitende der sozialen Arbeit einen ethischen Kodex. Dieser beinhaltet zusammengefasst in einem Wort die Gleichbehandlung aller Menschen. Diese Gleichbehandlung von KlientInnen ist unter gegebenen Umständen nicht möglich. Sogar ProfessionistInnen der sozialen Arbeit werden mancherortsvon diskriminiert.Ihren KollegInnen und Vorgesetzten diskriminiert!

 Diskriminierungsverbot - Europäische Diskriminierungsverbot - Europäische Menschenrechts-Konvention: ARTIKEL 14 

 Die österr. Regierung und die hiesigen Mainstream-Medien heizen die Bevölkerung zu Hetze und Diskriminierung regelrecht an und somit werden all jene zu Menschenrechts-Verbrechern:

Der Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.  

Nachdem wir die ersten 200 Unterschriften hier sammelten, sendeten wir am 10.1.22 eingeschrieben per Post diesen Brief an den OBDS, den Bundespräsidenten und den Bundeskanzler: Schreiben von Fachpersonen der sozialen Arbeit in Österreich – Plattform Respekt

Alle Drei antworteten bis heute, 8.2.22 NICHT. Daher werden wir einen weiteren Brief und weitere Medien-Auftritte planen bis dieser rassistische Irrsinn ein Ende hat!


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 515 (503 in Österreich)


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