10/22/2025, 04:26
Punkt 5 Infrastrukturkonzept näher definiert und die dazugehörige Begründung detailliert.
Neuer Petitionstext:
Wir unterstützen mit unserer Unterschrift folgende Forderungen an die Stadtgemeinde Klosterneuburg zum Schutz und Erhalt der Kritzendorf prägenden historischen Bausubstanz (gilt für alle Katastralgemeinden Klosterneuburgs)
- Beibehaltung der Schutzzone Kritzendorf, Hauptstraße 50, und Erweiterung der Schutzzone um das ehemalige Gasthaus Tabery, Hirschengasse 2. -> Sofortiger Stopp des Flächenwidmungsverfahrens und der Schutzzonen-Aufhebung!
- Erhalt und Sanierung des für die Geschichte Kritzendorfs erhaltenswerten Theresienhofes (erste Erwähnung 1686), Hauptstraße 50, Zu- und Anbauten müssen dem historischen Vorbild folgen.
- Beibehaltung der Straßenenge Kritzendorf, Hauptstraße 50–54 (Dies ist gegeben, wenn Punkt 1 und 2 ausgeführt werden).
- Bürgerbeteiligung: Einbindung der Kritzendorferinnen und Kritzendorfer in die Planung dieses und künftiger Bauprojekte, die in das Leben und Befinden aller hier Lebenden eingreifen.
- Forderung eines Infrastrukturkonzepts für den Zuzug von >400 Personen VOR Genehmigung aller geplanten Neubauprojekte. Wir fordern von der Stadtgemeinde Klosterneuburg die Erstellung und öffentliche Veröffentlichung eines Infrastruktur- und Verkehrskonzepts für Kritzendorf, das den bereits beschlossenen und geplanten Zuzug von mehr als 400 Personen (über 200–250 neue Wohneinheiten in Bau bzw. Widmung) berücksichtigt.
- Schutz und Erhaltung der Kritzendorf prägenden historischen Bausubstanz.
Neue Begründung:
Wer kennt ihn nicht, den Sommerfrische-Sehnsuchtsort der kulturellen Haute-Volée und zig-tausender Strombadbesucher des späten 19. und frühen 20. Jhds – unser Kritz-le-Bains – unser Kritzendorf?
Nun sollen dort mit der Geschichte des Ortes untrennbar verbundene Häuser (eines davon wurde erstmals anno 1686 erwähnt) ges(ch)ichtslosen Schlafbunkern mit (vermutlich) überteuerten Wohneinheiten weichen.
Wir wehren uns dagegen, dass historische Bausubstanz nur aus Profitgründen zerstört wird. Wir verstehen einen Abriss, wenn ein Haus absolut nicht mehr zu retten ist, aber selbst in diesem Fall gibt es Möglichkeiten.
Da es kein Infrastrukturkonzept für den Zuzug von mehr als 400 Personen gibt, fordern wir ein solches bevor weitere Großbauprojekte geplant werden.werden.Gemäß § 4 Abs. 2 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG) sind bei Änderungen in der Raumordnung die Auswirkungen auf die Siedlungsentwicklung, Verkehrsinfrastruktur und soziale Einrichtungen umfassend zu prüfen.Das Stadtentwicklungskonzept STEK 2030+ der Stadtgemeinde Klosterneuburg nennt die „Anpassung technischer und sozialer Infrastruktur“ als zentrales Handlungsfeld.Ein ortsbezogenes Infrastruktur- und Verkehrskonzept für Kritzendorf ist jedoch nicht öffentlich zugänglich und wurde im Zuge der letzten Flächenwidmungsverfahren nicht veröffentlicht.Angesichts der geplanten Bauprojekte (u. a. Hauptstraße 48–54 / Hirschengasse 2 sowie weitere Areale mit über 200 Wohneinheiten) ist ein derartiges Konzept dringend erforderlich, um die Belastungsgrenzen der örtlichen Infrastruktur – insbesondere im Bereich
- Verkehr (Hauptstraße, Engstelle, Parkraum),
- Bildung (Volksschule, Kindergarten),
- Nahversorgung,
- medizinische und soziale Dienste,
- technische Infrastruktur (Kanal, Wasser, Energie, Entsorgung),
- nachvollziehbar zu bewerten und entsprechende Ausgleichs- bzw. Erweiterungsmaßnahmen einzuplanen.
Solange ein solches Konzept fehlt, können raumordnungsrechtliche Entscheidungen keine ausreichende Grundlage für nachhaltige Ortsentwicklung bilden.
Das Bundesdenkmalamt und die Initiative für Denkmalschutz wurden bereits informiert und um Unterstützung ersucht, eine Unterschriftensammlung auf Papier ist auch im Gange.
Helft uns bitte, unser Kritzendorf vor dem Verschwinden aus der Geschichte zu retten!
Margit und Martin Schwed, Mittergasse 55, 3420 Kritzendorf, Tel 06602164728
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.731 (918 in Klosterneuburg)