26.06.2026, 15:29
2 Sätze entfernt, da eine Firma, die die Wasserleitungen verlegt, darum gebeten hat.
Neue Begründung:
Warum die Linden erhalten werden müssen:
Alte Bäume sind durch Neupflanzungen nicht ersetzbar! Ein 90 Jahre alter Baum kann nicht durch einen jungen Baum kompensiert werden. Jahrzehnte gehen verloren, bis Neupflanzungen dieselbe ökologische Leistung erbringen. Altbäume geben großflächige Verschattung, deutliche Abkühlung des Straßenraums, bieten Kohlenstoffspeicherung und Lebensräume, die junge Bäume erst nach vielen Jahrzehnten erreichen können.
Es gibt Zweifel an der Notwendigkeit der FällungDie Stadt beruft sich auf Gutachten, wonach die Linden schwer beeinträchtigt seien und nur noch eine Restlebensdauer von höchstens zehn Jahren hätten.Ein unabhängiges Gegengutachten kommt jedoch zu einem anderendem Ergebnis: Der Zustand der Bäume wird insgesamt als gut beschrieben, Stand- und Bruchsicherheit seien gegeben und es bestehe kein fachlicher Grund, den gesamten Bestand zu entfernen.
Gerade deshalb braucht es eine transparente und unabhängige Überprüfung.Technische Alternativen müssen ernsthaft geprüft werden, moderne Infrastrukturprojekte bieten heute Möglichkeiten, Leitungen zu erneuern, ohne ganze Baumalleen zu zerstören.
Das EU-Wiederherstellungsgesetz verändert die Ausgangslage
Mit der Verordnung zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme hat sich Europa verpflichtet,
- urbane Ökosysteme zu verbessern,
- den Verlust von Baumkronenflächen zu vermeiden,
- und langfristig mehr Stadtgrün zu schaffen.
Auch wenn die Verordnung kein automatisches Fällverbot darstellt, müssen Städte künftig besonders sorgfältig begründen, warum alte Bäume entfernt werden und wie ihre ökologische Funktion ersetzt wird. Der Fall Heidenheimer Straße ist daher nicht nur eine lokale Angelegenheit, sondern ein wichtiger Präzedenzfall für den Umgang mit Stadtgrün im Klimawandel.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 326 (218 in St. Pölten)