24/05/2016, 6:11 μ.μ.
In der E-Mail steht wie folgt...
Ich empfehle übrigens, die beiden verfassungsmäßig festgelegten Möglichkeiten der Absetzung eines BP zu beachten - neben der Anklage wegen Verfassungsbruchs gibt es noch die Möglichkeit der Volksabstimmung auf Antrag der verfassungsrechtlich festgelegten Volksvertretung.