Region: Österreich
Verwaltung

"Neuwahlen des Bundespräsidenten" im September 2016

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Parlament Wien
19.540 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

19.540 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

24.05.2016, 18:09

Update---


Neuer Titel: Neuwahlen der Bundespräsidentenwahl "Neuwahlen des Bundespräsidenten" im September 2016


Neuer Petitionstext: Wir Brauchen Neuwahlen denn die im Mai 2016 sind mit Sicherheit meiner Meinung nach, nicht korrekt von statten gegangen. Wenn du dafür bist unterstütze die Petiton Petition als Mensch in Österreich.
Denn Bundespräsidenten darf man mit Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag wählen. So mit darfst du auch an der Petition teilnehmen.
Du kannst die Petition auch gerne teilen in Diversen Sozialen sozialen Netzwerken und wenn man nicht nur ein paar 1000 brauchen wir machen uns hier das ziel von 500.000 damit man sieht wie ernst es uns ist. Mit denn Neuwahlen in Österreich des Bundespräsidenten 2016 ab September.
Erstes Wahlergebnis vom 24. April 2016
Platz 1: Norbert Hofer 35,1% => Stichwahl
Platz 2: Alexander Van der Bellen 21,3% => Stichwahl
Zweiter Wahlergebnis vom 22. - 23. Mai 2016
Platz 1: Norbert Hofer 49,7% => Stichwahl
Platz 2: Alexander Van der Bellen 50,3% => Stichwahl
Das empfinde ich meiner Meinung nach sehr Fraglich das Ergebnis.
Hinweiße und Gesetze:
Grundsätze des Wahlrechts
www.parlament.gv.at/PERK/PARL/DEM/GRUNDS/
Wahlrecht in Österreich, Überblick:
www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/wahlrecht/start.aspx
--- Wahlberechtigung ---
Aktiv wahlberechtigt für die Teilnahme an sämtlichen Wahlen ist eine Österreicherin oder ein Österreicher, wenn sie (er) spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Das Erlangen des passiven Wahlrechts bei Wahlen erfolgt, wenn ein(e) Bewerber(in) am Stichtag der Wahl die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat. Es besteht in Österreich keine Wahlpflicht.
Die Wahlberechtigten sind in Österreich in fortlaufend geführten Wählerevidenzen erfasst. Anlässlich einer Wahl wird, basierend auf diesen Wählerevidenzen, ein Wählerverzeichnis erstellt. Sowohl hinsichtlich der Wählerevidenz, als auch, hinsichtlich des Wählerverzeichnisses, hat jedermann ein Einsichtsrecht und ein Einspruchsrecht. Mit einem Einspruch können Personen in eine Wählerevidenz oder in ein Wählerverzeichnis hinein- oder herausreklamiert werden.



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