Bürgerrechte

Nein zur Änderung des Epidemieschutzgestetz 1950

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Verfassungsgerichtshof und Parlament
1.332 Unterstützende 1.299 in Österreich

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.332 Unterstützende 1.299 in Österreich

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

08.04.2021, 18:07

Die zum zweiten Mal nicht passende Passage obwohl sie genau so im Gerichtsurteil vom Verwaltungsgericht Wien zu lesen ist, habe ich nun vollständig gelöscht.


Neuer Petitionstext:

NEIN zur Änderung der Empidemieschutzgesetz Novelle!

Wir als Österreicher und Österreicherinnen möchten nach wie vor ein friedliches, demokratischisches und freies Leben führen dürfen. Mit der Änderung des Epidemieschutzgesetzes 1950 wäre dies nicht mehr möglich. Als Grund für die Änderung nennt unsere Regierung die steigenden Coronazahlen. Am 30.3.2021 hat das Verwaltungsgericht Wien mit der GZ PAD/21/16 78 24 das Versammlungsverbot als gesetzeswidrig erkannt. Zudem hat das Vewaltungsgericht Wien mit der gleichen GZ die Anwendung und Aussagekraft des PCR Test hinterfragt und kam zu dem Schluss, dass der PCR Test nicht zur Diagnostik geeignet ist.

Aufgrund dieser Grundlage sind nicht die Fallzahlentestergebnisse ausschlaggebend sondern die tatsächlich Erkrankten, diese unter ärztliche Untersuchung und Diagnose erfolgen muss und nicht die positiv getesteten Personen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 92 (92 in Österreich)


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