Bürgerrechte

Nein zur Änderung des Epidemieschutzgestetz 1950

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Verfassungsgerichtshof und Parlament
1.332 Unterstützende 1.299 in Österreich

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.332 Unterstützende 1.299 in Österreich

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

31.05.2022, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


09.04.2021, 11:53

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


08.04.2021, 18:07

Die zum zweiten Mal nicht passende Passage obwohl sie genau so im Gerichtsurteil vom Verwaltungsgericht Wien zu lesen ist, habe ich nun vollständig gelöscht.


Neuer Petitionstext:

NEIN zur Änderung der Empidemieschutzgesetz Novelle!

Wir als Österreicher und Österreicherinnen möchten nach wie vor ein friedliches, demokratischisches und freies Leben führen dürfen. Mit der Änderung des Epidemieschutzgesetzes 1950 wäre dies nicht mehr möglich. Als Grund für die Änderung nennt unsere Regierung die steigenden Coronazahlen. Am 30.3.2021 hat das Verwaltungsgericht Wien mit der GZ PAD/21/16 78 24 das Versammlungsverbot als gesetzeswidrig erkannt. Zudem hat das Vewaltungsgericht Wien mit der gleichen GZ die Anwendung und Aussagekraft des PCR Test hinterfragt und kam zu dem Schluss, dass der PCR Test nicht zur Diagnostik geeignet ist.

Aufgrund dieser Grundlage sind nicht die Fallzahlentestergebnisse ausschlaggebend sondern die tatsächlich Erkrankten, diese unter ärztliche Untersuchung und Diagnose erfolgen muss und nicht die positiv getesteten Personen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 92 (92 in Österreich)



04.04.2021, 16:48

Die Petition wurde geändert, da ich die Information bekam dass die Petition mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen im Konflkt stand.


Neuer Petitionstext:

NEIN zur Änderung der Empidemieschutzgesetz Novelle!

Wir als Österreicher und Österreicherinnen möchten nach wie vor ein friedliches, demokratischisches und freies Leben führen dürfen. Mit der Änderung des Epidemieschutzgesetzes 1950 wäre dies nicht mehr möglich. Als Grund für die Änderung nennt unsere Regierung die steigenden Coronazahlen. Am 30.3.2021 hat das Verwaltungsgericht Wien mit der GZ PAD/21/16 78 24 das Versammlungsverbot als gesetzeswidrig erkannt.

Zudem hat das Vewaltungsgericht Wien mit der gleichen GZ die Anwendung und Aussagekraft des PCR Test widerlegt.hinterfragt Ichund Zitiere:kam "Derzu Erfinderdem des PCR Test bestätigt,Schluss, dass der PCR Test nicht zur Diagnostik geeignet ist. Daher für sich alleine nicht zur Krankheit oder über die Infektion eines Patienten aussagt."

Aufgrund dieser Grundlage sind nicht die Fallzahlentestergebnisse ausschlaggebend sondern die tatsächlich Erkrankten, diese unter ärztliche Untersuchung und Diagnose erfolgen muss und nicht die positiv getesteten Personen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 92 (92 in Österreich)


01.04.2021, 12:46

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

Bitte belegen Sie folgende Aussagen:
"Zudem hat das Vewaltungsgericht Wien mit der gleichen GZ die Anwendung und Aussagekraft des PCR Test widerlegt. Ich Zitiere: "Der Erfinder des PCR Test bestätigt, dass der PCR Test nicht zur Diagnostik geeignet ist. Daher für sich alleine nicht zur Krankheit oder über die Infektion eines Patienten aussagt.""


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