Bürgerrechte

Nein zur Änderung des Epidemieschutzgestetz 1950

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Verfassungsgerichtshof und Parlament
1.332 Unterstützende 1.299 in Österreich

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.332 Unterstützende 1.299 in Österreich

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

04.04.2021, 16:48

Die Petition wurde geändert, da ich die Information bekam dass die Petition mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen im Konflkt stand.


Neuer Petitionstext:

NEIN zur Änderung der Empidemieschutzgesetz Novelle!

Wir als Österreicher und Österreicherinnen möchten nach wie vor ein friedliches, demokratischisches und freies Leben führen dürfen. Mit der Änderung des Epidemieschutzgesetzes 1950 wäre dies nicht mehr möglich. Als Grund für die Änderung nennt unsere Regierung die steigenden Coronazahlen. Am 30.3.2021 hat das Verwaltungsgericht Wien mit der GZ PAD/21/16 78 24 das Versammlungsverbot als gesetzeswidrig erkannt.

Zudem hat das Vewaltungsgericht Wien mit der gleichen GZ die Anwendung und Aussagekraft des PCR Test widerlegt.hinterfragt Ichund Zitiere:kam "Derzu Erfinderdem des PCR Test bestätigt,Schluss, dass der PCR Test nicht zur Diagnostik geeignet ist. Daher für sich alleine nicht zur Krankheit oder über die Infektion eines Patienten aussagt."

Aufgrund dieser Grundlage sind nicht die Fallzahlentestergebnisse ausschlaggebend sondern die tatsächlich Erkrankten, diese unter ärztliche Untersuchung und Diagnose erfolgen muss und nicht die positiv getesteten Personen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 92 (92 in Österreich)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern