08/01/2026, 3:19 μ.μ.
Vor kurzem hat das Landesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Baubescheid für das Projekt am Baufeld B (Areal der ehemaligen Tankstelle) abgewiesen. Ausschlaggebend dafür war, dass keine Nachbarrechte verletzt wurden. Bei Bauverfahren wird fast ausschließlich nach dem Baugesetz vorgegangen, andere rechtliche Aspekte spielen de facto keine Rolle.
Die Beschwerde gegen das Projekt am Baufeld D (‚Am Andritzbach’) läuft noch, aber vermutlich wird der Landesverwaltungsgericht in dieser Sache ähnlich entscheiden. Auch die Aufsichtsbeschwerde gegen den Bebauungsplan beim Land Steiermark wurde noch nicht behandelt, die Frist für die Erledigung ist bereits seit 20 (!!!) Monaten abgelaufen. Allerdings kann gegen diese Säumigkeit kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Somit wurden sämtliche verfahrensrechtlichen und raumordnungsrechtlichen Einwände gegen den Bebauungsplan bis heute von keiner Seite überprüft! Daher haben sich drei Anrainer:innen des Baufelds B entschieden, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzureichen. Damit soll zumindest eine rechtliche Prüfung dieser Einwände erreicht werden.
Die Beschwerde wurde am 7.1.2026 eingereicht und beruht auf drei Punkten: Rechtswidrigkeit der Verordnung des Gemeinderats (zum Bebauungsplan), Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und Verletzung des Stufenbaus der Rechtsordnung.
Der Widerstand auf rechtlicher Ebene geht also weiter – wir halten Sie auf dem Laufenden!
DI. Richard Hummelbrunner
Initiative Lebenswertes Andritz