08/17/2025, 06:32
Seit dem Gemeinderatsbeschluss (im Juli 2023) sind mittlerweile zwei Jahre vergangen. Die Frist für die Erledigung der im September 2023 beim Land Steiermark eingereichten Aufsichtsbeschwerde ist bereits seit 15 (!!!) Monaten abgelaufen. Offensichtlich wird versucht, die Behandlung dieses Anliegens einfach auszusitzen – mit Duldung der Politik!
Inzwischen fanden Bauverhandlungen für zwei der insgesamt vier Baufelder dieses Bebauungsplans statt (Areal der ehemaligen Tankstelle, Grundstück am Andritzbach). Die in der Aufsichtsbeschwerde enthaltenen Punkte wurden dabei nochmals als Einwendungen durch Anrainer:innen eingebracht. Die von der Behörde im Anschluss erlassenen Baubescheide wurden wiederum beim Landesverwaltungsgericht bekämpft, wobei u.a. auch der mangelhafte Hochwasserschutz und die Lärmbelastung durch die vorgeschlagene Bebauung beanstandet wurde. In beiden Verfahren wurde den Beschwerden durch Beiziehung zweier schalltechnischer Amtssachverständiger Rechnung getragen und diese mit der Erstellung von Befund und Gutachten vom Gericht beauftragt. In einem Verfahren wurde Anfang August d.J. auch eine mündliche Beschwerdeverhandlung anberaumt.
Zum Objekt ‚Am Andritzbach’ gibt es Bilder zur geplanten Verbauung. Die Fassadengestaltung sieht straßenseitig offene Erschließungsgänge vor (teilweise mit Lochblechverkleidung). Dies widerspricht den Vorgaben des Bebauungsplans und würde auch zu einer neuerlichen (rechtlich fragwürdigen) Erhöhung der Bebauungsdichte führen. Zudem ist im Erdgeschoss eine reine Wohnbebauung vorgesehen, was gemäß dem Bebauungsplan und der Widmungskategorie ‚Kerngebiet’ unzulässig ist.
Der Investor NHD versucht offenbar mit allen Mitteln, auf den in seinem Eigentum stehenden Grundstücken das Maximum an Wohnbebauung herauszuholen - allein hier würden 66 Wohneinheiten errichtet! Wegen des Widerstands der Eigentümer:innen ist zudem äußerst fraglich, ob er in absehbarer Zeit die restlichen Grundstücke auf dem Areal des Bebauungsplans erwerben kann. Somit ist sehr wahrscheinlich, dass der Bebauungsplan Stückwerk bleibt und nur teilweise umgesetzt werden kann. Zwei überdimensionierte Wohnbauten würden dann die deutlich kleineren Bestandsbauten ‚einquetschen’ – darunter die älteste noch erhaltene Villa im Zentrum von Andritz. Angesichts der anhängigen Verfahren und der rechtlich fragwürdigen Vorgänge könnte aber der Bebauungsplan auch noch gänzlich gekippt werden – dann würde das ganze Verfahren von vorne beginnen (müssen). Der Widerstand auf rechtlicher Ebene geht weiter – wir halten Sie auf dem Laufenden!
DI. Richard Hummelbrunner
Initiative Lebenswertes Andritz