Soziales

Härtefallfonds: Gerechte Antragsbedingungen für 24-Stunden-PflegerInnen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Österreichische Regierung
1.299 Unterstützende 488 in Österreich

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.299 Unterstützende 488 in Österreich

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

09.06.2020, 11:12

aufgrund der Vollständigkeit und Richtigkeit des Textes


Neuer Petitionstext: Aufgrund der Corona-Epidemie hat die Bundesregierung zum Zweck der Hilfe für die akute finanzielle Notlage für Selbständige den Härtefallfonds errichtet. Obwohl die 24h-PflegerInnen als Selbständige ihre Sozialbeiträge und Steuern entrichten, bleibt ein beträchtlicher Teil von ihnen von der Antragsstellung ausgeschlossen. Die Voraussetzungen, an welche die finanzielle Unterstützung geknüpft ist, sind diskriminierend.
Dabei sind folgende Probleme zu beachten:
- PflegerInnen die über keine Steuernummer oder kein österreichisches Bankkonto verfügen, können um die finanzielle Unterstützung nicht beantragen.
- PflegerInnen ohne Klienten können keine Adresse ihrer Betriebstätte in den Online-Antrag angeben, weil diese der Adresse ihrer (nicht vorhandenen) Pflegefamilie entsprechen würde.
- Pflegekräfte, die bereits eine sehr geringe Pension (maximal ca. 150 Euro pro Monat) beziehen und daher weiter ihr Gewerbe in Österreich ausüben müssen und weiter ihre Sozialabgaben und Steuer zahlen, haben keinen Anspruch.
Anspruch. Dieses Problem betrifft die 1. Phase des Härtefallfonds.
Wir fordern daher eine rasche Veränderung der Antragsbedingungen bzw. Errichtung eines gesonderten Fonds für die 24h-Pflegekräfte!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.254 (452 in Österreich)


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