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Anpassung des § 95 (1) 4. des Niederösterreichischen Jagdgesetzes

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Landtag von Niederösterreich

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01/08/2020, 03:29

Die Niederösterreichische Landesregierung und der Niederösterreichische Landtag haben beschlossen, Jägern in Niederösterreich unter gewissen Vorraussetzungen (mindestens drei Jahresjagdkarten oder Kurs und Genehmigung des Jagdleiters) die Benutzung von Nachtzielgeräten für die Bejagung von SCHWARZWILD zu erlauben. Diese Erlaubnis wird für einen Zeitraum von vier Jahren gelten. Aus meiiner Sicht haben wir damit einen "Fuß in der Türe" um die hohe Population von Schwarzwild erfolgreich zu reduzieren und die dadurch entstehenden Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen zu minimieren. Die immer näher kommende ASP hat dabei geholfen die Politik zu überzeugen, unserer Forderung entgegen zu kommen.

Mit freundlichen, waidmännischen Grüßen

Dieter Nagl


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