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Anpassung des § 95 (1) 4. des Niederösterreichischen Jagdgesetzes

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18.10.2019 klo 9.33

Rechtschreibung wurde überprüft und verbessert.


Neue Begründung: - Das Schwarzwild ist in den meisten Teilen Niederösterreichs nur mehr nachtaktiv.
- Die Bejagung bei Vollmond an der Kirrung ist nicht effektiv genug.
- Die Bejagung mit Lampen ist nicht ausreichend und zielführend.
- Die Bejagung mit Nachtzielgeräten (NZG) ermöglicht ein SICHERES Ansprechen und einen SAUBEREN, WAIDGERECHTEN Schuß.
- Dies Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen hat ein nicht mehr hinnehmbares Außmaß erreicht.
- Neben den enormen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, ist im Hinblick auf die ASP (Afrikanische Schweinepest) ist eine Reduktion des Schwarzwildbestandes ebenfalls dringend erforderlich.
- Es kommt vermehrt zu KFZ-Unfällen mit Beteiligung von Schwarzwild. Auch zum Schutz von Menschen ist es daher notwendig den Schwarzwildbestand zu reduzieren.
- Die Behauptung, dass die im Handel frei erhältlichen Nachtzielgeräte für die Jagd, dem Kriegsmaterialgesetz unterliegen würden, entspricht nicht den Tatsachen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 587 (216 in Niederösterreich)


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