Úspěch
Zemědělství

Anpassung des § 95 (1) 4. des Niederösterreichischen Jagdgesetzes

Navrhovatel není veřejný
Petice je adresována
Landtag von Niederösterreich
619 320 v Dolní Rakousy

Petice byla splněna

619 320 v Dolní Rakousy

Petice byla splněna

  1. Zahájena 2019
  2. Sbírka byla dokončena
  3. Předloženy
  4. Dialog
  5. Úspěch

Petice byla úspěšná!

Přečtěte si novinky

18. 10. 2019 9:33

Rechtschreibung wurde überprüft und verbessert.


Neue Begründung: - Das Schwarzwild ist in den meisten Teilen Niederösterreichs nur mehr nachtaktiv.
- Die Bejagung bei Vollmond an der Kirrung ist nicht effektiv genug.
- Die Bejagung mit Lampen ist nicht ausreichend und zielführend.
- Die Bejagung mit Nachtzielgeräten (NZG) ermöglicht ein SICHERES Ansprechen und einen SAUBEREN, WAIDGERECHTEN Schuß.
- Dies Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen hat ein nicht mehr hinnehmbares Außmaß erreicht.
- Neben den enormen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, ist im Hinblick auf die ASP (Afrikanische Schweinepest) ist eine Reduktion des Schwarzwildbestandes ebenfalls dringend erforderlich.
- Es kommt vermehrt zu KFZ-Unfällen mit Beteiligung von Schwarzwild. Auch zum Schutz von Menschen ist es daher notwendig den Schwarzwildbestand zu reduzieren.
- Die Behauptung, dass die im Handel frei erhältlichen Nachtzielgeräte für die Jagd, dem Kriegsmaterialgesetz unterliegen würden, entspricht nicht den Tatsachen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 587 (216 in Niederösterreich)


Pomozte posílit občanskou účast. Chceme, aby vaše obavy byly vyslyšeny a zůstaly nezávislé.

Povýšte nyní