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Arbeitnehmerschutz

Brauchen wir überhaupt ein neues Gesetz? Daß Rauchen gesundheitsschädlich ist, ist hinlänglich bekannt. Für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gibt es gesetzlich zahlreiche Auflagen, die vom jeweiligen Arbeitsinspektorat überprüft werden. Wenn jemand 8 Stunden im Rauch arbeiten muß, gilt das offensichtlich nicht mehr. Vielleicht sollt man das Arbeitsinspektorat verklagen, weil es seiner ureigensten Verpflichtung, auf die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schauen , nicht nachkommt! Das gilt das auch für die Arbeiterkammer und Gewerkschaft, die hier ihr Klientel im Stich lassen!

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