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Die Trennung NR und R in Lokalen funktioniert nicht. In vielen Wirtshäusern und Restaurants ist die Tür zwischen den Bereichen permanent offen, d.h. auch im NR-Bereich stinkt es nach Rauch. Oft ist auch der Hauptraum der R-Bereich, man betritt das Lokal und steht im Rauch. Darüber hinaus sind Lokale grundsätzlich für jedermann zugänglich. Lokale sind NICHT privat. Daher sollten auch dort Schutzmaßnahmen gelten, die an anderen öffentlichen Orten aus gutem Grund selbstverständlich sind. Und warum für Gastronomiebedienstete der Arbeitnehmerschutz nicht gelten soll, erschließt sich mir nicht.

Quelle:

4.7

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