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Rechte und PFLICHTEN: für alle Bürger verbindliche Staatssprache/-Schrift zu lernen. Jeder Verwaltungsakt ist in deutscher Sprache/Schrift verfasst. Die Mündigkeit des Bürgers, zu welcher die Schulbildung beitragen MUSS, befähigt ihn, sich, mit Hilfe der mind.befriedigenden Sprachkenntnisse in Sprache, Schrift, jeder Zeit mit Behörden, Mitmenschen, Ärzten, ... selbstbestimmt auseinanderzusetzen. Dialekte können auch gepflegt werden, jedoch nur im Rahmen der 'Zusätzlichkeit' und nicht 'an Stelle'. Jeder muss jeden verstehen können, jeder muss sich mit jedem verständlich machen können.

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3.3

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