Volksvertreterin Susanne Scheiner

Stellungnahme zur Petition Protest gegen die entwürdigende Entlassung von Herrn Kerber!

CDU/FDP, zuletzt bearbeitet am 25.06.2020

Ich lehne ab.

Sehr geehrte Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Online-Petition,
sehr geehrte Frau Reckmann,

die CDU/FDP Fraktion hat sich darauf verständigt, Ihnen auf Ihr Petitionsschreiben im Zusammenhang mit der außerordentlichen Kündigung des Geschäftsführers der Wildauer Wohnungsgesellschaft gemeinsam zu antworten.

Wir als gewählte Stadtverordnete lehnen Ihre Petition ab.

Richtig stellen Sie fest, dass die WiWo seit ihrer Gründung im Jahre 1991 genauso wie der gesamte Ort eine äußerst positive Entwicklung genommen hat. Hieran hatten nach unserer Auffassung alle bisher in Verantwortung stehenden Bürgermeister/-innen, Stadtverordnete/-innen und Geschäftsführer/-innen jeweils zu ihrer Zeit entscheidenden Anteil. Nicht zuletzt haben aber auch alle Wildauer und Wildauerinnen, sozusagen die gesamte Stadtgesellschaft, diese Entwicklung mitgestaltet.

Ob dies allerdings in den vergangenen 29 Jahren immer und ausschließlich, wie von Ihnen vorgebracht, ohne Kritik und rein kollegial stattgefunden hat, bleibt aus unserer Wahrnehmung zu hinterfragen. Zumindest in unseren beiden Parteien wurde dies auch anders wahrgenommen und des Öfteren auch „heiß und leidenschaftlich“ diskutiert.

Die Kommunikation in die Öffentlichkeit kann und sollte einvernehmlich geschehen und trotzdem ist für die Meinungsbildung in einem der wichtigsten kommunalen Unternehmen nicht grundsätzlich anzunehmen, dass es dort im Vorwege keinerlei Diskussionen über die Ausrichtung gab bzw. geben darf. Gerade unter dem Eindruck der rasanten Entwicklung im Speckgürtel der Hauptstadt, ist es unserer Auffassung nach richtig und wichtig, sich und zu treffende Entscheidungen immer wieder zu hinterfragen.

Bezüglich der getroffenen personellen Veränderungen in der Geschäftsführung der Wildauer Wohnungsgesellschaft befürworten wir in Kenntnis der vorgebrachten Argumente und der uns derzeit bekannten Fakten die getroffenen Entscheidungen der Gesellschafterin.

Die Bürgermeisterin ist durch Diensteid verpflichtet, alle ihr vorliegenden Handlungen in den kommunalen Gesellschaften ständig zu kontrollieren bzw. zu überprüfen. Gegebenenfalls hieraus resultierende Entscheidungen zur rechtlichen Klärung hat sie ohne Ansehen der betroffenen Personen einzuleiten. In diesem nicht immer einfachen Unterfangen ist es unserer Auffassung nach unsere Pflicht als gewählte Stadtverordnete/-innen sie dabei soweit möglich zu unterstützen.

Wir erwarten, dass die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens noch im Laufe des Jahres geklärt wird. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass uns aufgrund der laufenden Verfahren eine ausführlich begründete Bewertung dieser Sachverhalte in der Öffentlichkeit nicht möglich erscheint.

Lassen Sie uns aber gern nach vollständiger Klärung der zur Zeit anhängigen Ermittlungen und den damit einhergehenden Verfahren über die getroffene Entscheidung und möglicherweise hieraus resultierende Konsequenzen miteinander sprechen.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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