Volksvertreter Rainer Spiering

Stellungnahme zur Petition ARTENSCHUTZ INS GRUNDGESETZ - Biodiversität und Ökosystemleistungen erhalten!

SPD, zuletzt bearbeitet am 17.05.2019

Ich enthalte mich.

Wissenschaftliche Studien wie u.a. der kürzlich veröffentlichte aktuelle UN-Artenschutzbericht belegen das massive Artensterben und zeigen auf, dass diese Entwicklung unabsehbare Konsequenzen für das ökologische Gleichgewicht und damit auch für uns alle mit sich bringt. Das zeigt einmal mehr: Es muss sich dringend etwas ändern!
Dafür halte ich allerdings eine Änderung des Grundgesetzes für eine wenig zielführende Maßnahme, denn bereits jetzt ist im Grundgesetz Artikel 20 Abschnitt a der Schutz der künftigen Generationen, der natürlichen Lebensgrundlagen (so z.B. von Pflanzen und weiteren endlichen Ressourcen) und der Tiere als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern festgeschrieben. Der Schutz der Biodiversität ist demnach „im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“ zu verfolgen - entsprechend genießt diese Aufgabe schon jetzt Verfassungsrang.
Statt den Schutz der Biodiversität in einem weiteren Artikel zu verankern, plädiere ich dafür, durch konkrete Kursänderungen des staatlichen und supranationalen Handelns die im Grundgesetz verankerte Verantwortung für den Erhalt natürlicher Lebensräume endlich auch praktisch konsequent zu verfolgen. Gerade die die Biodiversität unmittelbar betreffenden Ressorts müssen dieser Vorgabe und der hohen gesamtgesellschaftlichen Relevanz Rechnung tragen, wenn es um die Ausgestaltung politischer Maßnahmen geht. Dazu ist eine entsprechende Gesetzesgrundlage notwendig.
In Deutschland ist der Agrarsektor ein wesentlicher Akteur im Kontext der einschlägigen Entwicklungen: Unser Land hat sich von einem Selbstversorger zum drittgrößten Agrarexporteur der Welt entwickelt. Das Volumen der Exporte hat sich alleine zwischen 2005 und 2015 auf 68 Mrd. Euro verdoppelt. Dazu ist eine umfangreiche Einfuhr von Rohstoffen nötig, um eine möglichst hohe Ertragssteigerung zu erreichen. Zudem führt die Überdüngung der Ackerflächen zu einer Belastung der Böden und zu einer Schädigung biologischer Kreisläufe.
Die Ausrichtung der derzeitigen deutschen und europäischen Agrarpolitik ist weder in Hinsicht auf die ökologische, die soziale oder die ökonomische Dimension als nachhaltig zu bewerten. Ich spreche mich dafür aus, dass wir nach dem Beginn der Energiewende auch eine Agrarwende brauchen, um die erschreckenden Entwicklungen im Kontext des Klimawandels und des Artensterbens aufzuhalten. Dabei geht es mir nicht darum, die Landwirte zu schelten.
Ich möchte erreichen, dass ein Bonussystem für eine nachhaltige Landwirtschaft nach dem Modell einer Gemeinwohlprämie etabliert wird. Wir müssen weg von der bedingungslosen Eigentumsförderung hin zur Förderung von öffentlicher Leistung, die eine Erhöhung des Gemeinwohls und damit auch den Schutz der Biodiversität zum Ziel hat. Deswegen setze ich mich dafür ein, dass die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik auf EU-Ebene die verschiedenen Dimensionen von Nachhaltigkeit stärker in den Fokus rückt und Landwirte dafür adäquat belohnt, wenn sie nachhaltig wirtschaften.

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