Volksvertreter Peter Münster

Stellungnahme zur Petition Keine Hauptbuslinie durch die Wohnstraße - Allinger Straße in Eichenau

FDP, zuletzt bearbeitet am 30.06.2020

Keine Stellungnahme.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,

Kaum ein Thema hat in den letzten Monaten so viele Diskussionen hervorgerufen wie der Ausbau des öffentlichen Personennachverkehrs (ÖPNV). Dabei ist die Ausgangslage in Eichenau denkbar einfach. Schon heute steckt die Hauptstraße zwischen 7:15 Uhr und 9:00 Uhr am Vormittag und 15:00 und 18:30 Uhr am Nachmittag in einer Lage, die viele Mitmenschen als Verkehrsinfarkt empfinden. Wie in den meisten bayerischen Kommunen sind auch bei uns 80 % des örtlichen Verkehrs Ziel- und Quellverkehr. Dies bedeutet, er geht von Eichenau aus und kehrt nach Eichenau zurück. Viele Verkehrsbewegungen finden auch rein innerhalb Eichenaus statt. Und die Bevölkerungsprognosen sagen ein kontinuierliches Bevölkerungswachstum in Region und Gemeinde voraus. Die Gemeindeverwaltung versucht daher, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu reduzieren. Dies geschieht seit langen Jahren durch Die Beteiligung an Aktionen wie dem Stadtradeln, das Bewusstsein für die Möglichkeiten des innerörtlichen Radverkehrs weckt, dem konsequenten Ausbau von Fahrradparkmöglichkeiten am Bahnhof oder auch der Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), überörtlich des S-Bahn und Bus-, innerorts des Busverkehrs. Derzeit hat Eichenau innerhalb des MVV die beiden Tag-Buslinien 841 und 842, die zwischen Niblerstraße und Bahnhof dieselbe Trasse nutzen und die Abend- und Nachtbuslinie 824. Die Situation, in der zwei Busse von der Niblerstraße bis um Bahnhof hintereinander herfahren, ist wenig befriedigend. Vom Bahnhof in Eichenau gibt es Umsteigemöglichkeiten zu S-Bahn und Bussen über Emmering nach Fürstenfeldbruck und nach Olching.

Verkehrswissenschaftlichen Erkenntnissen folgend sind neben der preislichen Gestaltung vor allem fünf Faktoren für eine erfolgreiche Steigerung der ÖPNV-Nutzung vor Ort ausschlaggebend. Zum einen steigt die Attraktivität signifikant, wenn die Wegebeziehung zwischen Haustür und Haltestelle nicht mehr als 150 m beträgt. Bei Strecken zwischen 150 und 250 m ist diese weiterhin überdurchschnittlich, bei weiteren Entfernungen sinkt das Interesse der Anwohner erheblich. Dies bedeutet, dass eine optimale ÖPNV-Erschließung das gesamte Gebiet einer Kommune umfassen sollte. Als Beispiel hierfür mag die Buslinie 854 von Puchheim über Gröbenzell nach Olching dienen. Zweiter wesentlicher Aspekt ist die Anbindung an das überörtliche ÖPNV-Netz, in unserem Fall die Umsteigemöglichkeit zu S-Bahnen und in andere Busse. Drittens ist die Frequenz ein bedeutsamer Faktor, da sich Menschen nur bei regelmäßiger Verfügbarkeit auf den ÖPNV verlassen. Vierter Aspekt ist die Betriebsdauer über den Tag, d. h. die Frage, ab wann kann ich den ÖPNV nutzen und bis wann. Auch dies beeinflusst die Entscheidung über die Wahl des Verkehrsmittels. Fünftens beeinflusst auch die Anzahl notwendiger Umstiege die Wahl des Verkehrsmittels. Je seltener der Fahrgast umsteigen muss, desto wahrscheinlicher ist es, dass er dieses nutzen wird. Der Landkreis Fürstenfeldbruck verfolgt als MVV- Mitglied daher das Ziel, das kreisweite Busnetz und die S-Bahn-Linien S3, S4 und S8 im Landkreis so zu vernetzen, dass dies ein optimal nutzbares Gesamtsystem wird. Darüber hinaus sind durch die Express-Buslinien im Tangentialverkehr auch Verbindungen nach Starnberg und Dachau gegeben.

Dieses Netz wird Ende des Jahres 2021 deutlich besser ausgebaut. Bereits seit Mitte des Jahres 2018 laufen die Planungen der Netzgestaltung. Unter intensiver Bürgerbeteiligung durch das Landratsamt, der Beteiligung aller Städte und Gemeinden und der zuständigen Stellen des MVV gingen die Vorbereitungen 2018 und 2019 voran. Eine der Zielsetzungen einer besseren Vernetzung ist es, bestehende örtliche Buslinien zu verknüpfen und daraus überörtliche Verkehrsbeziehungen zu schaffen. Hintergrund der Überlegung ist, dass die Menschen nicht nur innerörtlich, sondern auch darüber hinaus bisher durch MIV gefahrene Strecken zukünftig mit dem ÖPNV zurücklegen. Daraus entstand die Intention, eine Buslinie von Olching über den Eichenauer Bahnhof, die Hauptstraße in Eichenau, Puchheim-Ort nach Germering bis zum Bahnhof Harthaus zu führen. Die zweite Buslinie wird innerörtlich von der südlichen Wendeschleife des Bahnhofs über Haupt- und Niblerstraße zur Spechtstraße führen und den dortigen Bus ersetzen. Die dritte Buslinie, bislang Gegenstand der intensivsten Diskussion, soll von Fürstenfeldbruck über Emmering, den Eichenauer Bahnhof durch die Allinger Straße ins Eichenauer Gewerbegebiet Süd führen, um anschließend dann über die Allinger Straße in Puchheim den Bahnhof Puchheim zu erreichen. Der Grundsatzbeschluss für alle drei Linien ist nach intensiver Diskussion im Gemeinderat und verschiedenen fachlichen Beratungen im zweiten Quartal 2019 einstimmig gefallen. Offen blieben Situierung der Haltestellen, erforderliche baulichen Maßnahmen, verkehrsrechtliche Anordnungen, Frequenz- und Betriebszeit und Größenklasse der Busse. Der Eichenauer Gemeinderat wird sich daher noch mindestens zweimal, voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2020 und Mitte 2021 mit der Angelegenheit befassen. Zum einen wird die Frage der Gestaltung der Haltestellen Diskussionsgegenstand sein. Deren Kosten werden sich für die hier erforderlichen barrierefreien Maßnahmen in fünfstelliger Höhe bewegen. Zum zweiten werden die konkrete Taktfrequenz, Beginn und Ende der Bedienung der Buslinie, in Summe also der Fahrplan, und die Größe der Busse nochmals im Gemeinderat zu behandeln sein. Hintergrund ist, dass die Gemeinde den MVV für seine Leistungen anteilig vergütet und von daher ein Mitspracherecht bei dieser Ausgestaltung hat. Bei allen Vorbehalten habe ich in vielen Einzelgesprächen mit Anwohnern der Allinger Straße erfahren, dass diese auch die Knackpunkte sind. Frequenz, Länge der Busse und tägliche Betriebszeiten bestimmten die Diskussionen, nur ein einziges Mal habe ich eine generelle Ablehnung vernommen.

Die Eingabe selbst wird als Bürgerantrag im Sinne des Art. 18b BayGO im Gemeinderat behandelt werden, wenn die Unterschriften im Rathaus eingelaufen und geprüft worden sind.

In der Sache bin ich weiterhin der festen Überzeugung, dass wir nur mit einer Mischung aus verschiedenen Maßnahmen der Herausforderung, nicht dem Verkehrsinfarkt zu erliegen, entgegnen können. Wir haben die Aufgabe, diese innerhalb der nächsten 10 Jahre zu lösen. Anderenfalls droht unserer Region, ihre wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Führungsrolle innerhalb Deutschlands zu verlieren. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten.

Mit den besten Grüßen

Ihr

Peter Münster

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