Volksvertreter Patrick Schreiber

Stellungnahme zur Petition Kostenfreie Kinderbetreuung - Kita-Gebühren abschaffen in Sachsen

CDU, zuletzt bearbeitet am 02.11.2018

Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

1. Bereits jetzt Berücksichtigung sozialer Kriterien
Es ist ungerecht, wenn unabhängig vom Einkommen vollständig auf Elternbeiträge verzichtet wird -> warum sollen Gutverdiener für die Betreuung ihrer Kinder, die schließlich eine Leistung ist, die sie in Anspruch nehmen, keinen finanziellen Beitrag zahlen? Die durchschnittlichen monatlichen Elternbeiträge betrugen im Jahr 2016 in der Krippe 190 Euro und in der Kita 116 Euro. Das ist im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern wenig und für Haushalte mit mittlerem oder hohem Einkommen leistbar. Wichtig ist die gezielte Unterstützung derjenigen, die sich die Beiträge nicht leisten können.
In Sachsen haben Eltern, für welche die finanzielle Belastung für die Kindertagesbetreuung finanziell nicht zumutbar ist, bereits jetzt Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung der Elternbeiträge -> in der Regel sind dies Empfänger von Sozialhilfe oder anderer staatlicher Transferleistungen
Das Sächsische Kitagesetz verlangt von den Kommunen zudem, bei der Festsetzung der Elternbeiträge Absenkungen für Alleinerziehende und für Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung (oder Kindertagespflege) besuchen, vorzunehmen. Diese Regelungen führen dazu, dass in den meisten Landkreises zwischen 30 und 40% aller Eltern von einer teilweisen oder vollständigen Erstattung der Beiträge „profitieren“.
Die sehr hohe Kinderbetreuungsquote von über 95% bei den 3-6jährigen Kindern spricht dafür, dass Kinder nicht aufgrund zu hoher Kitagebühren vom Besuch einer Kita abgehalten werden.

2. Weitere Verbesserung der Qualität entspricht dem Elternwillen
In der Online-Umfrage des Kultusministeriums vom Frühjahr 2018 sprachen sich nur 2,9 Prozent der Eltern eindeutig dafür aus, die Elternbeiträge zu senken.
Zwei Drittel der Eltern wollen, dass die Qualität der Kindertagesbetreuung sich verbessert und die Mehrheit ist bereit, dafür auch mehr Elternbeiträge zu bezahlen.
Dies deckt sich mit Ergebnissen einer Befragung der Bertelsmann-Stiftung vom Mai 2018.
Auch für mich liegt der Fokus klar auf der weiteren qualitativen Verbesserung in der Kindertagesbetreuung, so zum Beispiel Verbesserung der Personalschlüssels auf von 1:13 auf 1:12 in der Kita und von 1:6 auf 1:5 in der Krippe seit 2015,
Einführung einer wöchentlichen zweistündigen Vor- und Nachbereitungszeit für Erzieherinnen und Erzieher ab Sommer 2019.
Auch die geplanten Mittel des Bundes, die im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ an die Länder ausgezahlt werden, sollen für die weitere Verbesserung der Qualität verwendet werden.
Qualitätsverbesserung und Beitragsfreiheit sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden, bedingen sich aber definitiv einander. Für mich hat die Qualitätsverbesserung dabei Vorrang.
Auch für die Wohlfahrtsverbände haben Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsqualität Priorität.

3. Beitragsstabilität statt Beitragsfreiheit
Da Verbesserungen in der Kitaqualität über die steigenden Personal- und Sachkosten zwangsläufig auch zu höheren Elternbeiträgen führen, müssen wir nach Möglichkeiten suchen, die Beiträge zukünftig stabil zu halten (bspw. über Deckelung oder alternative Modelle).

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