Volksvertreter Martin Rabanus

Stellungnahme zur Petition Es ist 2020. Catcalling sollte strafbar sein.

SPD, zuletzt bearbeitet am 30.10.2020

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist in der Tat ein wichtiges Anliegen, welches Sie mit Ihrer Petition thematisieren. Die aktuelle Rechtslage stellt bereits viele verbale Attacken als (sexuelle) Beleidigung und körperliche Angriffe als sexuelle Belästigung unter Strafe. Der Grund dafür, dass leider viele dieser verbalen oder körperlichen Übergriffe nicht hinreichend verfolgt werden liegt oftmals daran, dass keine Anzeige der Opfer erfolgt oder das Strafverfahren aus Personalnot eingestellt wird.
Daher braucht es mehr Personal bei Polizei und Justiz, die sich diesen Fällen widmen, damit die heute schon bestehenden Strafgesetze ins-besondere im Rahmen der Beleidigungsdelikte auch angewandt werden.

Ich möchte Ihnen jedoch von der Nutzung einer Petitionsplattform abraten und stattdessen eine Petition direkt beim Deutschen Bundestag einzureichen. Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 unseres Grundgesetzes als Grundrecht für jeden verankert - ohne eine notwendige Zahl an Unterstützerunterschriften. Die SPD-Bundestagsfraktion hat alle Informationen zum Petitionsrecht in einer Broschüre zusammengefasst: www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Martin Rabanus

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