Volksvertreter Karl-Heinz Brunner

Stellungnahme zur Petition ARTENSCHUTZ INS GRUNDGESETZ - Biodiversität und Ökosystemleistungen erhalten!

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2019

Keine Stellungnahme.

Ein offener Bürgerdialog gehört zu den modernen transparenten Partizipationsprozessen einer Demokratie. Deshalb halte ich einen Dialog, ob im persönlichen Gespräch, per Brief/Mail oder einer anderen Form, für notwendig. Eine öffentliche Anhörung im zuständigen Fachausschuss sollte allerdings immer in ein formelles Verfahren eingebunden sein. Dies kann ein Gesetzesvorhaben, ein Antrag einer Fraktion oder eine Petition an den Petitionsausschuss sein. Deshalb ermutige ich Sie, diesen Weg der Petitionseingabe beim Deutschen Bundestag (auch als Online Petition möglich unter epetitionen.bundestag.de oder über das aktive Zugehen auf ihre Abgeordneten zu beschreiten und für das notwendige parlamentarische Verfahren, letztendlich aber um Mehrheiten zu werben.

Da der Schutz der Natur und die Bewahrung unserer Lebensgrundlagen bereits Verfassungsrang besitzt, sehe ich derzeit keine zwingende Notwendigkeit für eine Änderung des Grundgesetzes. Vielmehr ist diesem Verfassungsrang Einzelgesetzlich, wie aber auch gesellschaftlich Geltung zu verschaffen.

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