Volksvertreter Bernd Lynack

Stellungnahme zur Petition Finanzielle Unterstützung durch das Land Niedersachsen zur Bekämpfung der Eichenprozessionsspinnner

SPD, zuletzt bearbeitet am 15.03.2019

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Keine Stellungnahme.

„Vielen Dank für ihre Kontaktaufnahme. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert "Jedermann" das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und - vor allem - an die Volksvertretungen, die Parlamente, zu wenden. Bewusst hat der Verfassungsgeber dieses Grundrecht jedem eingeräumt, der sich durch eine Verwaltungsentscheidung benachteiligt fühlt oder Bitten und Vorschläge zur Gesetzgebung vorbringen will. Es steht Minderjährigen, Ausländern, unter Betreuung stehenden Personen oder Strafgefangenen genauso zu wie etwa Verbänden, Bürgerinitiativen, Vereinen und Unternehmen.
Diesem üblichen Verfahren möchte ich nicht vorgreifen und werde daher auf dieser „Plattform“ keine Stellungnahme abgeben.“

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