tautas pārstāvi Barbara Saebel

Atzinums par petīciju Schuleintritt in Baden-Württemberg: Wir fordern die Verlegung des Stichtags auf den 30.06.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 04.06.2019

Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.

Die Einschulungspraxis in Baden-Württemberg lässt grundsätzlich bereits heute eine hohe Flexibilität zu: Eltern können die Schulpflicht ihrer Kinder auslösen, müssen es aber nicht. Auch die Regel zur Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, kann mit einem Antrag auf Zurückstellung durch die Eltern gesteuert werden. Wichtig ist für uns, dass immer der individuelle Entwicklungsstand der Kinder im Mittelpunkt steht. Die Einschulungsuntersuchung nimmt das in den Blick und bietet eine Unterstützung bei der Entscheidung. Dieses Beratungsverfahren zwischen Schule und Eltern ist aus unserer Sicht sehr wichtig mit Blick auf die weitere Schullaufbahn. Hier gilt es, das gegenseitige Vertrauen zu stärken. Wir bereiten derzeit eine Anhörung vor, um uns das Verfahren mit Blick auf mögliche Verbesserungen etwa bei der Attestpflicht genau anzuschauen. Dabei werden wir auch die aktuelle Stichtagsregel evaluieren.

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