Declarațiile publicate de Landtag Nordrhein-Westfalen prin openPetition nu sunt decizii obligatorii. Acestea sunt responsabilitatea Comisiei pentru petiții după tratarea oficială a petiției. Toate declarațiile completează procesul și reprezintă un angajament pentru un dialog transparent la nivelul ochilor între politicieni și cetățeni.

comentarii: Landtag Nordrhein-Westfalen Renania de Nord-Westfalia

Răspuns număr / cate procentaj
fără răspuns 79 44,4%
Sunt de acord cu / predominant 74 41,6%
refuz 25 14,0%

Imagine cu Jochen Ott

Jochen Ott

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Köln V

SPD, ultima editare pe 19.12.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Horst Becker

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019

Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sunt de acord cu / predominant.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.

Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.

Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.

Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.

Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.


Imagine cu Arndt Klocke

Arndt Klocke

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Köln III

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019

Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sunt de acord cu / predominant.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.

Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.

Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.

Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.

Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.


Imagine cu Oliver Keymis

Oliver Keymis

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Rhein-Kreis Neuss III

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019

Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sunt de acord cu / predominant.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.

Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.

Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.

Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.

Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.


Imagine cu Stefan Engstfeld

Stefan Engstfeld

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019

Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sunt de acord cu / predominant.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.

Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.

Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.

Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.

Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.


Imagine cu Monika Düker

Monika Düker

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Düsseldorf II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019

Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sunt de acord cu / predominant.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.

Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.

Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.

Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.

Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.


Imagine cu Wibke Brems

Wibke Brems

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019

Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sunt de acord cu / predominant.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.

Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.

Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.

Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.

Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.


Imagine cu Johannes Remmel

Johannes Remmel

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019

Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sunt de acord cu / predominant.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.

Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.

Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.

Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.

Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.


Matthi Bolte-Richter

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Bielefeld I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019

Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sunt de acord cu / predominant.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.

Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.

Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.

Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.

Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.


Imagine cu Verena Schäffer

Verena Schäffer

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Ennepe-Ruhr-Kreis II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019

Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sunt de acord cu / predominant.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.

Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.

Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.

Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.

Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.


Imagine cu Norwich Rüße

Norwich Rüße

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Steinfurt I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019

Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sunt de acord cu / predominant.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.

Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.

Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.

Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.

Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.


Imagine cu Josefine Paul

Josefine Paul

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Münster I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019

Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sunt de acord cu / predominant.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.

Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.

Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.

Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.

Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.


Imagine cu Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019

Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sunt de acord cu / predominant.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.

Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.

Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.

Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.

Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.


Imagine cu Regina Kopp-Herr

Regina Kopp-Herr

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Hans-Willi Körfges

Hans-Willi Körfges

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Mönchengladbach I

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Andreas Kossiski

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Köln IV

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Hannelore Kraft

Hannelore Kraft

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Mülheim I

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Hubertus Kramer

Hubertus Kramer

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Hagen II - Ennepe-Ruhr-Kreis III

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Thomas Kutschaty

Thomas Kutschaty

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Essen I - Mülheim II

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Carsten Löcker

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Recklinghausen II

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Nadja Lüders

Nadja Lüders

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Dortmund III

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Dennis Maelzer

Dr. Dennis Maelzer

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Lippe III

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Elisabeth Müller-Witt

Elisabeth Müller-Witt

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Mettmann III

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Josef Neumann

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Wuppertal III - Solingen II

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Sarah Philipp

Sarah Philipp

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Duisburg I

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Norbert Römer

Norbert Römer

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Soest I

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Rainer Schmeltzer

Rainer Schmeltzer

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Unna II

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


René Schneider

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Wesel II

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Ina Spanier-Oppermann

Ina Spanier-Oppermann

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Krefeld II

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

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Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Marlies Stotz

Marlies Stotz

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Soest II

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Frank Sundermann

Frank Sundermann

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Steinfurt III

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Alexander Vogt

Alexander Vogt

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Herne I

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Eva-Maria Voigt-Küppers

Eva-Maria Voigt-Küppers

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Aachen III

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Rüdiger Weiß

Rüdiger Weiß

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Unna III - Hamm II

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Markus Herbert Weske

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Düsseldorf I

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Sven Wolf

Sven Wolf

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Ibrahim Yetim

Ibrahim Yetim

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Wesel IV

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Stefan Zimkeit

Stefan Zimkeit

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Oberhausen II - Wesel I

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu André Stinka

André Stinka

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Coesfeld II

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Volkan Baran

Volkan Baran

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Dortmund II

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

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Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Sonja Bongers

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Oberhausen I

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Nadja Büteführ

Dr. Nadja Büteführ

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Ennepe-Ruhr-Kreis II

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Anja Butschkau

Anja Butschkau

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Dortmund IV

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Thomas Göddertz

Thomas Göddertz

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Bottrop

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Christina Kampmann

Christina Kampmann

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Bielefeld I

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Lisa Kapteinat

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Recklinghausen V

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Frank Müller

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Essen II

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Karsten Rudolph

Prof. Dr. Karsten Rudolph

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Bochum II

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Susana dos Santos Herrmann

Susana dos Santos Herrmann

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Köln VI

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Sebastian Watermeier

Sebastian Watermeier

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Gelsenkirchen II

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Christina Weng

Christina Weng

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Minden-Lübbecke II

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Dietmar Bell

Dietmar Bell

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Wuppertal I

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Guido van den Berg

Guido van den Berg

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Rhein-Erft-Kreis I

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Jürgen Berghahn

Jürgen Berghahn

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Lippe II

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Andreas Bialas

Andreas Bialas

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Wuppertal II

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Rainer Bischoff

Rainer Bischoff

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Duisburg II

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Inge Blask

Inge Blask

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Frank Börner

Frank Börner

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Martin Börschel

Martin Börschel

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Köln VII

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Rainer Bovermann

Prof. Dr. Rainer Bovermann

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Ennepe-Ruhr-Kreis I

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Christian Dahm

Christian Dahm

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Gordan Dudas

Gordan Dudas

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Märkischer Kreis III

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Georg Fortmeier

Georg Fortmeier

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Gütersloh I - Bielefeld III

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Hartmut Ganzke

Hartmut Ganzke

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Unna I

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Heike Gebhard

Heike Gebhard

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Gelsenkirchen I

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Carina Gödecke

Carina Gödecke

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Bochum I

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Gabriele Hammelrath

Gabriele Hammelrath

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Köln III

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Marc Herter

Marc Herter

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Hamm I

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Michael R. Hübner

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Recklinghausen III

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Ralf Jäger

Ralf Jäger

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Duisburg III

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Armin Jahl

Armin Jahl

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Dortmund I

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Stefan Kämmerling

Stefan Kämmerling

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Aachen IV

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Britta Altenkamp

Britta Altenkamp

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Essen III

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Andreas Becker

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Recklinghausen I

SPD, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Jochen Ott. Baza de decizie este o decizie a Grupului SPD
Sunt de acord cu / predominant.

Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.

·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.

· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.

·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.

·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.

· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.


Imagine cu Marcel Hafke

Marcel Hafke

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Wuppertal I

FDP, ultima editare pe 19.12.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Stefan Lenzen

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

FDP, ultima editare pe 10.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Imagine cu Marc Lürbke

Marc Lürbke

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Paderborn II

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Imagine cu Thomas Nückel

Thomas Nückel

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Herne I

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Imagine cu Christof Rasche

Christof Rasche

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Soest II

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Susanne Schneider

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Unna I

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Imagine cu Joachim Stamp

Dr. Joachim Stamp

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Bonn II

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Ralf Witzel

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Essen IV

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Andreas Terhaag

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Mönchengladbach II

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Imagine cu Alexander Brockmeier

Alexander Brockmeier

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Imagine cu Markus Diekhoff

Markus Diekhoff

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Warendorf II

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Imagine cu Jörn Freynick

Jörn Freynick

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Rhein-Sieg-Kreis III

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Imagine cu Stephan Haupt

Stephan Haupt

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Kleve II

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Imagine cu Moritz Körner

Moritz Körner

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Mettmann I

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Imagine cu Christian Mangen

Christian Mangen

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Mülheim I

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Imagine cu Rainer Matheisen

Rainer Matheisen

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Düsseldorf III

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Imagine cu Bodo Middeldorf

Bodo Middeldorf

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Ennepe-Ruhr-Kreis I

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Imagine cu Franziska Müller-Rech

Franziska Müller-Rech

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Bonn I

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Imagine cu Stephen Paul

Stephen Paul

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Dr. Werner Pfeil

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Aachen III

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Imagine cu Ralph Bombis

Ralph Bombis

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Rhein-Erft-Kreis III

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Imagine cu Dietmar Brockes

Dietmar Brockes

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Viersen II

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Imagine cu Angela Freimuth

Angela Freimuth

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Märkischer Kreis III

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Imagine cu Yvonne Gebauer

Yvonne Gebauer

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Köln IV

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Imagine cu Henning Höne

Henning Höne

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Coesfeld I - Borken III

FDP, ultima editare pe 07.10.2019

Decizia de grup publicată de Marcel Hafke. Baza de decizie este o decizie a Grupului FDP
refuz.

Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.

Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.

Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.

Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.

Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.

Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.


Imagine cu Kirstin Korte

Kirstin Korte

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Bernd Krückel

Bernd Krückel

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Heinsberg I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu André Kuper

André Kuper

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Gütersloh III

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Armin Laschet

Armin Laschet

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Aachen II

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Lutz Lienenkämper

Lutz Lienenkämper

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Rhein-Kreis Neuss III

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Arne Moritz

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Solingen I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Holger Müller

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Rheinisch-Bergischer Kreis I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Marcus Optendrenk

Dr. Marcus Optendrenk

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Viersen II

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Peter Preuß

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Düsseldorf IV

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Henning Rehbaum

Henning Rehbaum

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Warendorf II

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Thorsten Schick

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Märkischer Kreis I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Christina Schulze Föcking

Christina Schulze Föcking

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Steinfurt I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Daniel Sieveke

Daniel Sieveke

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Paderborn II

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Petra Vogt

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Margret Voßeler

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Kleve I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Klaus Voussem

Klaus Voussem

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Euskirchen I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Hendrik Wüst

Hendrik Wüst

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Borken I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Roger Beckamp

Roger Beckamp

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Köln II

AfD

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Christian Blex

Dr. Christian Blex

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

AfD

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Jörg Blöming

Jörg Blöming

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Soest II

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Marc Matthias Blondin

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Krefeld II

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Frank Boss

Frank Boss

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Mönchengladbach I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Florian Braun

Florian Braun

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Köln V

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Guido Déus

Guido Déus

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Bonn I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Angela Erwin

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Düsseldorf III

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Björn Franken

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Heinrich Frieling

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Soest I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Anke Fuchs-Dreisbach

Anke Fuchs-Dreisbach

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Siegen-Wittgenstein II

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Katharina Gebauer

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Rhein-Sieg-Kreis IV

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Jörg Geerlings

Dr. Jörg Geerlings

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Rhein-Kreis Neuss I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Matthias Goeken

Matthias Goeken

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Höxter

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Daniel Hagemeier

Daniel Hagemeier

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Warendorf I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Bernhard Hoppe-Biermeyer

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Paderborn I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Christos Katzidis

Dr. Christos Katzidis

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Bonn II

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Oliver Kehrl

Oliver Kehrl

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Köln I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Andreas Keith

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

AfD

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Jochen Klenner

Jochen Klenner

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Mönchengladbach II

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Oliver Krauß

Oliver Krauß

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Rhein-Sieg-Kreis III

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Alexander Langguth

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Märkischer Kreis I

fraktionslos

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Olaf Lehne

Olaf Lehne

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Düsseldorf I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Christian Loose

Christian Loose

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Bochum I

AfD

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Bodo Löttgen

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Oberbergischer Kreis II

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Stefan Nacke

Dr. Stefan Nacke

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Münster II

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Dietmar Panske

Dietmar Panske

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Coesfeld II

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Dr. Patricia Peill

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Düren I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Bernd Petelkau

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Köln II

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Romina Plonsker

Romina Plonsker

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Rhein-Erft-Kreis I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Marcus Pretzell

Marcus Pretzell

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

fraktionslos

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Charlotte Quik

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Wesel III

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Jochen Ritter

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Olpe

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Frank Rock

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Rhein-Erft-Kreis II

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Thomas Röckemann

Thomas Röckemann

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Minden-Lübbecke II

AfD

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Claudia Schlottmann

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Mettmann I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Marco Schmitz

Marco Schmitz

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Düsseldorf II

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Rüdiger Scholz

Rüdiger Scholz

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Leverkusen

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Fabian Schrumpf

Fabian Schrumpf

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Essen IV

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Helmut Seifen

Helmut Seifen

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Borken II

AfD

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Martin Sträßer

Martin Sträßer

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Mettmann IV

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Herbert Strotebeck

Herbert Strotebeck

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Mettmann II

AfD

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Raphael Tigges

Raphael Tigges

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Gütersloh II

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Sven W. Tritschler

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Köln VII

AfD

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Heike Troles

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Christian Untrieser

Dr. Christian Untrieser

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Mettmann II

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Martin Vincentz

Dr. med. Martin Vincentz

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Krefeld II

AfD

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Marco Voge

Marco Voge

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Märkischer Kreis II

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Nic Peter Vogel

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

AfD

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Markus Wagner

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

AfD

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Gabriele Walger-Demolsky

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Bochum II

AfD

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Simone Wendland

Simone Wendland

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Münster I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Heike Wermer

Heike Wermer

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Borken II

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Frank Neppe

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Märkischer Kreis III

fraktionslos

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Dr. Stefan Berger

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Viersen I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Peter Biesenbach

Peter Biesenbach

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Oberbergischer Kreis I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Rainer Deppe

Rainer Deppe

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Rheinisch-Bergischer Kreis II

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Gregor Golland

Gregor Golland

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Rhein-Erft-Kreis III

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Josef Hovenjürgen

Josef Hovenjürgen

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Recklinghausen IV

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Klaus Kaiser

Klaus Kaiser

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Hochsauerlandkreis I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Jens Kamieth

Jens Kamieth

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Siegen-Wittgenstein I

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns


Imagine cu Matthias Kerkhoff

Matthias Kerkhoff

este membru al parlamentului Landtag Nordrhein-Westfalen

circumscripție electorală: Hochsauerlandkreis II

CDU

ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns

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