Zu den Rechtsvorschriften Spaniens über Hypotheken 

Peticionario
Petición a.
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
1 seguidor 1 En. Unión Europea

Colecta terminada.

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Colecta terminada.

  1. Iniciado 2019
  2. Colecta terminada.
  3. Preparar presentación.
  4. Diálogo con destinatario
  5. Decisión

Esta es una petición en línea Del Parlamento Europeo..

Expedición.

Der Petent legt dar, dass Banken Darlehensnehmer im Falle eines Zahlungsausfalls weiter in die Pflicht nehmen, wenn der Erlös aus dem Hausverkauf die Summe der Hypothek nicht deckt. Er erläutert, wie Familien aufgrund der Finanzkrise und der Immobilienblase in Schulden gerieten und die Banken die jeweiligen Häuser pfändeten.

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Das ist in dem Sinne keine Petition, da der Petent kein petierfähiges Anliegen formuliert. Außerdem wird das mit den verbleibenden Schulden meines Wissens in praktisch allen Ländern (auch USA) so gemacht, auf jeden Fall in Deutschland. Zu petieren wäre also, daß EU-weit mit der Zwangsversteigerung von Haus bzw. Wohnung die Verbindlichkeiten des Schuldners unwiderruflich getilgt sind, womit das Risiko des Wertverfalls dann die Bank trägt u. nicht der vormalige Kunde derselben. Schließlich hat die Bank vorher ne Risikoprüfung gemacht und in Abhängigkeit vom Ausfallrisiko den Zinssatz festgelegt.

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