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Still geboren: Schaffung einheitlicher Richtlinien zur Würdigung, Totenbeschau und Bestattung aller

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Zu Händen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und an die Mitglieder des Präsidiums

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  1. Launched 2015
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Petition is addressed to: Zu Händen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und an die Mitglieder des Präsidiums

  1. Ronald Reagan President of the United States of America veranlasste 1988 die Registrierung des Monats Oktober als Monat der Erinnerung an unsere still geborenen Kinder. Quellenangabe: Proclamation 5890 -- Pregnancy and Infant Loss Awareness Month, 1988 https://www.reagan.utexas.edu/archives/speeches/1988/102588b.htm Vergleichbares bitte auch für Europa.

  2. Das Bestattungsrecht durch die Angehörigen zählt weltweit zu den ältesten Gesetzen der Welt, daher ist es in jedem Kanton, Bundesland anders geregelt . Veranlassen Sie das dass Bestattungsrecht durch die Angehörigen in einem ganzen Staat einheitlich gilt.

  3. Wir fordern, still geborene und abgetriebene Kinder einheitlich als Totgeburt zu definieren, denn kein Kind ist ein Fehler. Zudem führt der Begriff „Fehlgeburt“ zu Missverständnissen, weil in der Medizin dieser Begriff mehrfach verwendet wird, z.B. für still geborene Kinder im 1. Schwangerschaftstrimester, aber auch als Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau. Seltene Ausnahmen bestätigen diese Regel: Dabei werden EU weit ausgerechnet die Leibesfrüchte des 1. Trimesters nicht der Totenbeschau zugeführt!

  4. Würdigung der still geborenen Leibesfrucht von Anfang an: Alle in der Medizin greifbaren Leibesfrüchte sollen der Totenbeschau zugeführt werden (Dzt gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen, z.B. unter 120 mm SSL = vor der 18. - 20 Schwangerschaftswoche muss in Wien, Österreich keine Leibesfrucht der Totenbeschau zugeführt werden. Andere Gesetze in zahlreichen europäischen Staaten sagen: auf Grund des Abbruchs einer Schwangerschaft darf aktuell die Zuführung zur Totenbeschau nicht erfolgen ec. In der europäischen Abfallverzeichnisverordnung haben Leibesfrüchte nichts verloren, denn die Zuführung zu einer Müllverbrennungsanlage ist ebenso Menschenunwürdig wie die Tatsache, das die in Müllverbrennungsanlagen anfallende Asche noch Handelsware ist und z.B. als Füllmaterial dem Asphalt oder Lärmschutzwänden zugeführt wird. Abfallverzeichnisverordnung 18 betrifft Abfälle aus der Humanmedizinschen Versorgung und Forschung, Abfallverzeichnisverordnung betrifft 18 01 Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen, Abfallverzeichnisverordnung 18 01 02 betrifft Körperteile und Organe (wozu die Medizin aktuell auch Leibesfrüchte zählt, insbesondere wenn diese im 1. Schwangerschaftstrimenster starben), einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (Außer Abfallverzeichnisverordnung 18 01 03). Abfallverzeichnisverordnung 18 01 03: Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden (etwa, wenn die Schwangere oder ein Mensch aus deren individuellen Umfeld an einer dem zuständigen Gesundheitsamt gegenüber meldepflichtigen Erkrankung leidet/ litt)

  5. Herausarbeiten genauer Richtlinien, wie die Medizin mit Kindern umzugehen hat, die lebend geboren wurden, aber voraussichtlich ihren 7. Lebenstag nicht überleben werden. Die Sterbeforscherin Dr. Elisabeth Kübler - Ross empfahl, diesen Kindern Sauerstoff zu geben, die Mutter soll ihrem Kind den Schlauch halten. Dieses aktiv noch einen letzten Liebesdienst tun können schützt die Mutter vor dem Ohnmächtigen, hilflosen zuschauen müssen. Den Tod ihres Kindes miterleben zu müssen ist schlimm genug. Aktuelle Situation: In den meisten Fällen lässt man diese Kinder dzt. ohne med. Versorgung sterben - wobei sie manchmal stundenlang um Atem ringen – andere werden erstickt oder durch Verabreichung tödlicher Injektionen getötet. Viele von Ihnen werden anschließend mit dem organischen Müll entsorgt. Gar nicht so wenig lebend geborene Kinder werden lebend in das Sammelgefäß für menschliche Organabfälle geworfen.

  6. Wir fordern die Einrichtung eigener Sterbezimmer und eigenes Personal! Aktuelle Situ: Wenn ein Frau dzt. ein nicht überlebensfähiges Kind erwartet, hat sie nachrangig Zugang zum Kreißsaal, das heißt sie ist gezwungen ihr Kind auf der Kliniktoilette oder im Patientenzimmer ohne Arzt/ Hebamme allein zur Welt zu bringen. Aber eine im gleichen Zimmer untergebrachte Patientin ist dem Geschehen Schutz- & Machtlos ausgeliefert.

  7. Wir fordern für Frauen, deren Kind während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starb, eine einheitliche Würdigung inkl. beruflicher Freistellung bei vollem Lohnausgleich zur Trauerarbeit und Rückbildung der Schwangerschaft von wenigstens 8 Wochen, besser: in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, denn die Fähigkeit zur Rückkehr zum Arbeitsmarkt ist von Frau zu Frau unterschiedlich. Wir bitten Sie, diese Sachverhalte in Übereinstimmung mit Artikel 65 der Geschäftsordnung der Versammlung in die Tagesordnung der Versammlung aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen Gunnhild Fenia Tegenthoff

Reason

Begrüßenswert ist, einem Kind Rechte zuzusprechen, unabhängig davon, was die Mutter will. Das sollte auch für still geborene Kinder gelten, denn jedes Kind hat neben der Mutter auch einen Vater, seine und Ihre Eltern, also Großeltern. Gar nicht so selten haben die Eltern Geschwister, das Kind daher Tante und Onkel ec. Diese sollten - gesetzlich geregelt - Handlungsfähig sein, insbesondere wenn die Mutter selbst handlungsunfähig ist, sich gegen das Begräbnis ihres Kind sich ausspricht oder aus anderen Gründen selbst nicht für ihr Kind sorge tragen kann. Der Bericht über das Sternenkind PHILIPP entstand nach einer wahren Begebenheit, die jeder von uns erleben kann: Hallo, mein Name ist Philipp. Meine Mama hat mich im Bauch getragen und da war es so gemütlich. Doch leider ist irgend etwas schief gelaufen, aber was, weiß ich auch nicht genau. Auf jeden Fall kam ich zu früh auf die Welt. Meine Mama war bereits im Koma und ich habe leider still das Licht der Welt erblickt.
Ich bin tot auf die Welt gekommen und habe nicht einmal 500 g auf die Waage gebracht. Darum bin ich ein sogenanntes STERNENKIND. Aber mein Papa, meine Oma und mein Opa haben dafür gesorgt, dass ich ein schönes Begräbnis bekommen habe. Mama wäre auch gerne dabei gewesen, aber sie lag leider noch immer im Koma. Mein Papa, Oma und Opa haben einen privaten Bestatter gefunden, der sehr einfühlsam war und stellt euch vor, der hat sogar von meinen winzigen Füßchen und Händchen einen Abdruck gemacht. Man sagt dazu auch „Spuren der Erinnerung“. Habe ich noch nie gehört, aber es ist toll, dass es so etwas gibt. Als meine Mama dann aus dem Koma erwachte und es ihr schon besser ging, hat Opa ihr mein Händchen als Schmuck anfertigen lassen, den sie jetzt auf einer Kette um ihren Hals trägt. So hat sie mich jetzt immer bei sich. Ich danke als STERNENKIND dem Bestatter, dem Papa, der Oma und dem Opa, dass ich nicht in so einen großen Sarg gekommen bin, wo in Wien auf Grund ungenügend guter Infoweitergabe in der Klinik fast alle STERNENKINDER über 120 mm CRL/SSL reinkommen. Die kleineren Wiener Sternenkinder werden häufig einer Müllverbrennungsanlage zugeführt, selten als Klinikmüll der Feuerhalle Wien Simmering. Am Grundstück der Wiener Feuerhalle gibt es dafür 3 Urnenschächte, aber die Angehörigen von Sternenkindern dürfen hier nicht trauern, d. h. mitgebrachte Grabgaben wie Engelsfiguren, Kerzen ec. werden umgehend von Mitarbeitern der Feierhalle Wien Simmering weggeworfen. Und ich freu' mich auch darüber, das ich nicht kremiert wurde. Die Asche der in Wien kremierten STERNENKINDER kommen in eine gemeinsame Urne und werden in einem Urnenschacht auf dem Wiener Zentralfriedhof zeitlich begrenzt beigesetzt. Je nach Friedhofsordnung kann die Urne so einer Sammelkremierung auch in einem Urnenschacht oder eine Urnennische erfolgen. Letztere ist ein Bestandteil eines Kolumbarium, einer Wand voller Urnennischen. Ich, Philipp, hatte das große Glück, dass ich mein eigenes Grab bekommen habe und das meinen Angehörigen das Nachnutzungsrecht für die Zeit nach der Mindestruhezeit an meinem Grab angeboten wurde. Somit können Mama, Papa, Oma und Opa Zeit ihres Lebens zu mir kommen und mir z.B. viele Spielsachen drauf legen. Da freue ich mich immer. Das können alle STERNENKINDER haben, nur wissen das viele Mamas und Papas nicht. © Claudia Haidegger, Bestattung Cubus GmbH, Anton-Baumgartner-Straße 131, A - 1230 Wien https://www.bestattung-cubus.atDie Ausgaben für ein Begräbnis müssen die Angehörigen in Österreich nicht selbst Bezahlen, denn sie können die unbezahlte Rechnung dem Notar oder bei Fehlgeburten einem Rechtsanwalt https://www.rechtsanwaelte.at für Erbrecht & Verlassenschaftsrecht bringen, denn die Kosten einer angemessenen Bestattung trägt nach § 549 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), JGS Nr. 946/1811 idgF, die Verlassenschaft, ersatzweise die öffentliche Hand - unabhängig davon, wer den Auftrag zur Beerdigung gab! Vertrauen ist Gut - Kontrolle ist besser, u.a. da Gesetze sich laufend ändern: Vor der Auftragserteilung eines Begräbnisses juristischen Rat sich holen, wenn die Kostenübernahme des Begräbnisses über die öffentliche Hand gewünscht wird.

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Petition details

Petition started: 10/10/2015
Petition ends: 04/09/2016
Region: European Union
Topic:

News

  • Über OpenPetition ist die Zeit zum Sammeln von Unterschriften abgelaufen. Danke für die 22 Unterschriften und dass darüber hinaus 6 User Informationen haben wollen. wie es weitergeht. Bei so wenig Unterstützung möchte ich aufgeben, doch dann kam die Info von der Interessensgemeinschaft für pränatale und Perinatale Psychologie und Medizin. Hier wurde mir geschrieben: Ihre Arbeit finde ich grossartig, das Thema extrem wichtig. Demnach ist vielleicht einfach nur Geduld gefordert und daher habe ich ohne Zeitdruck www.sternenkind.info/petition/ ins Netz gestellt.
    Geduld ist auch in der Umsetzung gefordert. Das sieht man an folgendem Beispiel:
    „Am 22.10.2014 hat der österr. Nationalrat der geforderten Gesetzesänderung “Abschaffung der 500-Gramm-Grenze... further

Die Klinik hatte ihr totgeborenes Kind einfach mit dem Krankenhausabfall entsorgt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach den Eltern daher Schadenersatz zu. <a style="color:#9d0d15;text-decoration: underline;" href="http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/863611/richter-totgeburten-kein-klinikmuell.html?sid=863611&ticket=ST-488-a961fSmQXfqS5lqxgXuD4fiziacc2LgyO0S-20" rel="nofollow">www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/863611/richter-totgeburten-kein-klinikmuell.html?sid=863611&ticket=ST-488-a961fSmQXfqS5lqxgXuD4fiziacc2LgyO0S-20</a>

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