Rückkehr zur 24 Stunden Regelung bzgl. Reisen in die Republik Polen

Petitioner not public
Petition is addressed to
Landesregierung des Landes Brandenburg

31 Signatures

The petition was withdrawn by the petitioner

31 Signatures

The petition was withdrawn by the petitioner

  1. Launched 2020
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Failed

Petition addressed to: Landesregierung des Landes Brandenburg

Sehr geehrter Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke,

bitte setzen Sie sich dafür ein, den Beschluss GVBI. II - 2020, Nr. 120 vom 15.12.2020 rückgängig zu machen und kehren zur Ergänzungsverordnung 100, welche die Verordnung GVBl. II Nr. 51 vom 12.06.2020 ergänzt, zurück.

Konkret meine ich, die Rückkehr zur sogenannten „24 Stunden Regelung“, sofern man sich in einem Risikogebiet, insbesondere der Republik Polen, aufgehalten hat.

Reason

Die Verordnung GVBI. II - 2020, Nr. 120 ist nach dem derzeitigen Stand für die Bürger*innen in Brandenburg und insbesondere den Menschen der Grenzstädte Frankfurt (Oder) und Guben und anderen grenznahen Kommunen alles andere als Fair und Gerecht. Denn Bürger des Landes Berlin und anderer Bundesländern dürfen nach wie vor von der 24 Stundenregelung profitieren und fahren über die Grenze. Die Grenze, die für die Bürger, der angrenzenden Kommunen geschlossen ist, sofern sich die Bürger nicht in eine Quarantäne von 10 Tagen begeben wollen.

Auch hat sich die pandemische Situation in der Republik Polen in den letzten Wochen positiv entwickelt, so sind die Fallzahlen von 32.733 am 24.11.2020 auf 6.874 am 15.12.2020 bzw. 12.455 am 16.12.2020 gesunken.

Quelle: https://coronalevel.com/de/Poland/

Die Maßnahmen gegen das Virus SARS-COV 2 sind in der Republik Polen ausgeweitet worden. So gilt eine allgemeine Maskenpflicht, auch in der Öffentlichkeit, im ganzen Land. Aber auch andere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung wurden in den vergangen Monaten getroffen, so ist die Zahl der maximal erlaubten Fahrgäste im ÖPNV drastisch reduziert worden. In Deutschland hingegen wurden solche Maßnahmen bis heute nicht umgesetzt. Lediglich die Bahn plant eine Taktausweitung im Fernverkehr, was eine bessere Einhaltung des Mindestabstandes ermöglichen soll. Der VBB schreibt dazu auf seiner Webseite lediglich:

  1. „In der Öffentlichkeit soll zu anderen Personen weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Dies wird gerade zu den Hauptverkehrszeiten eine Herausforderung sein. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Respekt kann jeder dazu beitragen, die Abstände so gut wie möglich einzuhalten.“

  2. „Laut Robert-Koch-Institut ist die Gefahr, sich im ÖPNV mit COVID-19 zu infizieren, sehr gering (Tagesschau, 8.10.2020). Neben der Maske ist hier vor allem das regelmäßige Lüften ein entscheidender Faktor. Beim Halten kommt in die Fahrzeuge regelmäßig frische Luft. In rund drei Viertel aller U- und S-Bahnen und in fast allen Bussen werden alle Türen bei jedem Halt zentral geöffnet. Trotz frischer Temperaturen haben sich die Verkehrsunternehmen entschlossen, an dieser Regelung festzuhalten. Lassen Sie bitte auch die gekippten Fenster offen: Sicherheit vor Wohlfühltemperatur.“

Die in Punkt 2 angeführte Maßnahme vom RKI wird beispielsweise nicht in allen Zügen im Regionalverkehr der deutschen Bahn in Brandenburg angewendet. So waren die Fenster auf sämtlichen Fahrten mit dem Regionalexpress von Frankfurt (Oder) nach Berlin die Fenster geschlossen. Da die Abteile in den Zügen häufig mit Plexiglasscheiben getrennt sind, ist fraglich ob hier eine ausreichend schützende Luftzirkulation stattfindet und somit ein Schutz gewährleistet werden kann.

Insbesondere in solchen Punkten stellt sich die Frage, wie Verhältnismäßig die defakto (nicht dejure) Schließung der Grenze ist. Dabei ist auch zu beachten, dass sich die Maßnahme gegen ein Land richtet, welches in vielen Punkten ein besseres Hygienekonzept aufweist und die hohen Fallzahlen aktuell in den Griff bekommen hat.

Hier geht es zudem auch um ein Recht, dass das europäische Parlament als wichtigsten Meilenstein im Bezug auf den Binnenmarkt darstellt. Der Vertrag von Schengen stellt zudem für Städte wie Frankfurt (Oder) und Guben auch eine kulturell wichtige Basis, im Bezug auf die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Nachbarstädten, dar. Die derzeitige Verordnung hat somit eine hohe negative Symbolkraft, im Bezug auf dem verbindenden historischen Kontext, für die jeweiligen Städte. Den erst durch die EU und Schengen sind aus Feindschaften Freundschaften entstanden.

In Frankfurt (Oder) beispielsweise leben einige Polen, da die Mieten in der polnischen Nachbarstadt Słubice zum Teil teurer sind. Die Verordnung sieht zwar ein Besuch von Familienmitgliedern auf der jeweils anderen Seite des Flusses vor, jedoch wird dies in der Praxis höchstwahrscheinlich bedeuten, den Beamten der Bundespolizei, dies glaubhaft zu machen. Jeder Mensch sollte das Recht haben, die Familie, Verwandte und Freunde zu besuchen ohne sich dafür vor nur irgendwem zu rechtfertigen. In dem Zusammenhang möchte ich die Haushaltsbegrenzungen nicht in Frage stellen, den Maßnahmen und Einschränkungen, die Verhältnismäßig sind müssen zum wohle aller umgesetzt werden!

Leider begrenzt OpenPetition die Zeichen der Begründung, daher wünsche ich

Petition details

Petition started: 12/17/2020
Collection ends: 02/16/2021
Region: European Union
Topic: Civil rights

News

Help us to strengthen citizen participation. We want to support your petition to get the attention it deserves while remaining an independent platform.

Donate now