Pommes Frites müssen Kassenleistung werden!

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Mit der Petition wird die Übernahme der gesetzlichen Erstattungsregelung für Pommes Frites und sog. Curly Fries sowie dazugehöriger Saucen und Kondimente in der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert, um allen Patienten unabhängig von ihrem Geldbeutel den Zugang zu diesen nebenwirkungsarmen Köstlichkeiten zu ermöglichen. Die momentan angekündigten Regelungen zur Änderung des § 11 Abs.6 SGB V im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) sollten zur Gegenfinanzierung genutzt werden.


Millionen Menschen in Deutschland greifen bei Beschwerden zu Pommes Frites, also zu Präparaten, in denen ein Kartoffelstäbchen so kunstvoll in heißem Fett veredelt wurde, dass sich außen eine knusprig güldene Kruste, innen ein zarter Kern bildet.

Oft wird zu Wirkverstärkung eine oder mehrere Saucen, in schweren Fällen auch gehackte Zwiebel u.ä. zugefügt. Viele von ihnen fühlen sich danach besser, wie sie sagen. Wohl jeder hat schon einmal von angeblich positiven Erfahrungen mit Pommes Frites gehört. Zum Beispiel das Kindergartenkind, dessen grauenhafte Laune nach Gabe von knusprigen Kartoffelstäbchen verschwindet. Einige schulmedizinische Ärzte sind aufgrund dieser Erfahrung zur Gastronomie umgeschwenkt oder planen diese in ihren Praxen zu integrierten.

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