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Keine SV-Beiträge auf die Kosten für bescheidenes Wohnen

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Die Kosten für bescheidenen Wohnraum müssen ohne Abgaben zur Sozialversicherung sein!

Selgitus

Schluss mit der Diskriminierung arbeitender Menschen durch die Erhebung von Steuern und Beiträgen im Bereich des Einkommens, der noch der Bereithaltung von bescheidenem Wohnraum dient.

Während bei Menschen, die aus welchen Gründen auch immer nicht arbeiten, auf die von den Jobcentern und Ämtern für Grundsicherung gewährten Leistungen von den Empfängern keine Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung mehr zu entrichten sind, beginnt bei arbeitenden Menschen die Erhebung von Steuern und Beiträgen ab einem Einkommen von 568,00 Euro. Also unmittelbar nach dem Bürgergeld. Dies verdanken wir vor allem den 16 Jahren von Frau Merkel, denn in ihrer Amtszeit wurde der soziale Grundfreibetrag um genau 0,00 Euro erhöht, um die Jobcenter und Ämter für Grundsicherung möglichst groß aufblasen zu können. Die letzte Erhöhung vor der Amtszeit von Frau Merkel fiel in die Zeit von Gerhard Schröder, und fand 2003 statt. Die erste nach der Amtszeit von Frau Merkel fand im Jahr 2022 statt und wurde von der vielgescholtenen Ampel gemacht. Was ein Herr Merz von der CDU heute natürlich nicht mehr wissen will. Diese fortlaufend "gepflegte" Unterlassung hat dazu geführt, dass arbeitende Menschen gegegenüber nicht arbeitenden Menschen benachteiligt und diskriminiert werden. Und hat das Merkel-Zitat "Dieser Staat handelt nach den Prinzipien des Sozialstaates" zu einer einzigen Verhöhnung arbeitender Menschen gemacht, die mittlerweile auch zur Zielscheibe von Komikern und Karikaturisten werden.

Die Diskussionen um die Höhe von Sozialleistungen ist nicht neu. Völlig gleich, ob ein Bezieher von Sozialleistungen im Monat 1.400,00 Euro, 1.600,00 Euro, 1.800,00 Euro, 2.000,00 oder noch mehr auf seinem Bescheid stehen hat, er hat damit auf jeden Fall immer mehr als ein arbeitender Mensch mit einem Einkommen in genau der gleichen Höhe. Nehmen wir als Fallbeispiel mal den Betrag von 2.000,00 Euro. Bei einem arbeitenden Menschen stehen da noch Abzüge von 527,00 Euro auf der Lohnabrechnung. Und ob die fällig werdenden 232,15 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung bei einem nicht arbeitenden Menschen auch tatsächlich in dieser Höhe an die Krankenkassen abgeführt werden, wissen wir natürlich auch nicht. Die Diskussion soll aber an dieser Stelle nicht vertieft werden. Wir dürfen aber vermuten, dass Steuern und Beiträge unter einem Einkommen von 2.000,00 Euro nicht dort ankommen, wo sie laut Namen eigentlich ankommen sollten. Sondern dass sie sofort für die Refinanzierung der Folgen des Sozialwahns deutscher Politiker verwendet werden. Was dann auch die Situation bei der Rente gleich in einem ganz anderen Licht erscheinen lässt.

Und gleichzeitig erklärt, was den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft extrem belastet.

Daher nochmals:

Schluss mit der Diskriminierung arbeitender Menschen durch die Erhebung von Steuern und Beiträgen im Bereich des Einkommens, der noch der Bereithaltung von bescheidenem Wohnraum dient.

Täname Teid toetuse eest, Hans Peter Krämer Mannheim
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