Keine Strafe für Filmen und unverpixeltes Online stellen eines Demo-Videos gegen eine Drückjagd

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Razlog za blokiranje

Zahteve zoper sodne odločbe so dopustne le, če so nadaljna pravna sredstva zasledovana preko običajnih pravnih poteh ali če se zahteva pravna ureditev, ki bi onemogočila sodno prakso izpodbijanih peticij v prihodnosti

Besedilo peticije

Elisa Liebl wird vorgeworfen, dass sie die Persönlichkeitsrechte und die Ehre eines Jägers verletzt hätte, da sie alle Jäger einer Drückjagd als Mörder bezeichnet hat. Denn sie hatte ihr selbst gedrehtes Video von einer Demo gegen die Drückjagd folgendermaßen benannt: „Jäger verleugnen, dass sie Mörder sind - Demo gegen Treibjagd bei Emmerting“ In dem Video filmte sie die Diskussion mit Jägern auf der Demo, die während der Drückjagd stattgefunden hat. Das hat sie unverpixelt auf YouTube hochgeladen und in ihrem Facebook-Account geteilt.

Ihr wird angedroht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000€ zu zahlen und falls sie dies nicht hat eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten. Auch Schmerzensgeld soll sie zahlen.


Das Gesetz steht eigentlich auf ihrer Seite!

§23 Kunsturhberrechtsgesetz: auf Versammlungen darf gefilmt werden öffentliches Interesse ist höher als das Interesse des Antragstellers am Schutz seines Bildes Grundgesetz Meinungsfreiheit, Pressefreiheit Art. 5 (1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Handelt es sich bei der umstrittenen Äußerung um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, so spricht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Rede Aber viele Richter sind auch Jäger und drehen sich die Gesetze so wie sie es brauchen!

Gerichtsverhandlung WO: im Landgericht Traunstein, Herzog-Otto-Str.1, im Sitzungssaal B40, EG Wann: 18.6.2020, um 11:30

Der Jäger, der sich in seiner Ehre verletzt fühlte, gehört zu den Bayrischen Staatsforsten. In folgendem Link erfahren sie nur den Gipfel des Eisbergs was im Unternehmen BaySF vertuscht und verheimlicht wird: Artikel zu den Bayrischen Staatsforsten: Ein Jäger packt aus: https://wildundhund.de/im-namen-des-waldes-ein-berufsjaeger-packt-aus-hier-der-ganze-beitrag/?fbclid=IwAR2nxHHTjFaUv19wiYa5CIwm5Ssi4-OPAqsE2i4O5Fa-LZ7OjOsFaEMVrC4 Es werden Zeugen gesucht, die bei der Drückjagd am 28.12.19 aussagen, um zu beweisen, dass es sich nicht um eine Drückjagd gehandelt hat, sondern eine Treibjagd oder Hetzjagd, da diese auf Rehe verboten sind

Jäger, die sich bei einer Drückjagd, Treibjagd oder Hetzjagd beteiligen, müssen zu ihrer Tat stehen und es aushalten, dass sie von der Gesellschaft als Mörder bezeichnet werden!

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