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Finanzierung von homöopathischen Behandlungsmethoden durch Krankenkassen stoppen!

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Bundesministerium für Gesundheit, Herrn Bundesminister Jens Spahn
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  1. Algatatud 2019
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Das Bundesministerium für Gesundheit, respektive der Deutsche Bundestag soll ein Verbot der Finanzierung homöopathischer Behandlungsmethoden, insbesondere der Globuli, durch gesetzliche Krankenkassen beschließen. Homöopathie darf keine Kassenleistung mehr sein.

Selgitus

Jeder sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mensch in Deutschland bezahlt jeden Monat einen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Beitrag dient dazu, der Solidargemeinschaft für die Gesundheit notwendige medizinische Versorgung zu finanzieren (§1 SGB5). Die Fördermittel der Krankenkassen werden also durch alle Bürger gemeinschaftlich finanziert. Daher ist bei der Entscheidung darüber, was als Kassenleistung gilt und was nicht, genaue Begründungspflicht geboten - §2 Abs. 1 des fünften Sozialgesetzbuchs: "Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen".

Jedoch gibt es bis heute keine klinische Studie, die beweist, dass Homöopathie tatsächlich wirkt. Allein die Tatsache, dass mit teilweise so hoher Potenzierung des Wirkstoffes gearbeitet wird, dass dieser in den Milchzuckerkügelchen gar nicht mehr nachgewiesen werden kann, lässt erhebliche Zweifel an ihrer Wirksamkeit aufkommen. Daher ist davon auszugehen, dass Globuli nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirken. Ihre Finanzierung durch gesetzliche Krankenkassen widerspricht somit eindeutig dem o.g. Paragraphen, da die Qualität und Wirksamkeit von homöopathischen Mitteln keineswegs dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Kenntnisse entsprechen.

Des Weiteren verfehlen sie völlig das in §12 SGB5 angeführte Wirtschaftlichkeitsgebot: "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."

Seit Jahren wird der Begriff darüber, was einer Kassenleistung entspricht und was nicht, stets weiter eingeschränkt. Immer wieder werden Debatten über die Beendigung der Förderung von teils schwerwiegenden Behinderungen, z.B. Mukoviszidose, geführt, Brillenträger sind meist auf sich alleine gestellt, und von der Finanzierung von ordentlicher Pflege/Betreuung für's Alter sind wir noch sehr weit entfernt.

Wieso also müssen wir Kassenpatienten jährlich mehrere Millionen Euro für Zuckerkügelchen, die nachweislich nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirken, ausgeben, wo es viele Dinge gäbe, die notwendiger und erwiesenermaßen wirksam sind?

Die Finanzierung von homöopathischen Mitteln durch gesetzliche Krankenkassen verstößt ganz klar gegen ihren eigenen Solidaritätsgrundsatz, ihren allgemeinen Vorschriften und ihrem Wirtschaftlichkeitsgebot und ist damit zu beenden.

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