Область: Фасберг
Образовании

Erhalt des Lehrschwimmbeckens

Петиция адресована к
Bürgermeisterin Kerstin Speder
574 Поддерживающий 355 через Фасберг

Петиция была отозвана заявителем

574 Поддерживающий 355 через Фасберг

Петиция была отозвана заявителем

  1. Начат 02.04.2024
  2. Сбор закончен
  3. Заполнено на 04.04.2024
  4. Диалог
  5. Неудача

Aufgrund notwendiger Sanierungsmaßnahmen und der laufenden Kosten soll das Lehrschwimmbeckens in der Lerchenschule Faßberg geschlossen werden.
Es sollten alle Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft werden, um dieses Basiseinrichtung zu erhalten und damit die Möglichkeit vor Ort zu geben, Anfängerschwimmkurse, Schulschwimmen, Wassergymnasik etc. anzubieten.

основания

Das würde bedeuten: keine Wassergewöhnung, keine Anfängerschwimmkurse und kein Schulschwimmunterricht mehr in Faßberg. Das darf nicht passieren. Schwimmen ist eine Überlebenskompetenz. Es gibt sowieso schon zu wenig Schwimmkursplätze, aufgrund mangelnder Wasserzeiten und -flächen. Wir dürfen nicht zulassen, dass die mangelnde Schwimmfähigkeit weiter steigt und das Ertrinkungsrisiko zunimmt. 

Siehe Beschlussvorlage 1612/2024

Спасибо вам за поддержку, Reimar Große-Bölting из Faßberg
Вопрос к инициатору

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Новости

  • Liebe Unterstützer,

    nachdem die Petition unter openpetition nicht anerkannt wurde, startet ab morgen die Unterschriftensammlung für den Einwohnerantrag nach § 31 NKomVG.
    Teilt gerne über die üblichen Kanäle, wenn ihr eine Sammelstelle für Unterschriften seht. Beachtet bitte die dort ebenfalls ausgelegten Hinweise für die Unterschrift. Die Einhaltung ist wichtig, damit eure Stimme auch wirklich gezählt werden kann. Die wesentlichen Punkte sind:

    - bitte leserlich, in Druckschrift schreiben
    - das Mindestalter beträgt 16 Jahre
    - Unterzeichner müssen ihren Wohnsitz seit mindestens 3 Monaten in Faßberg haben
    - die Daten müssen vollständig eingetragen werden
    - es dürfen keine Vermerke, Zusätze, Vorbehalte, etc. hinzugefügt werden
    - jeder... далее

  • Hallo Zusammen,

    wie aus der Rückmeldung zur Petition zu entnehmen war, ist die Petition im Niedersächsischen Kommunalverwaltungsgesetzt kein Bestandteil der Bürgerbeteiligung. In unserem Fall ist das Mittel der Wahl der "Einwohnerantrag nach § 31 NKomVG".
    Diesen habe ich heute morgen um 7.20 h am Rathaus eingereicht.
    Das Verfahren sieht zunächst vor, dass die Gemeinde eine Schätzung der Kosten für die Erfüllung des Begehrens an den Einreicher übermittelt. Sobald dies geschehen ist, wird diese Kostenschätzung in die Sammellisten für die Unterschriften aufgenommen und die Sammlung kann gestartet werden.
    Berechtigt zur Unterschrift ist, wer mindestens 14 Jahre alt ist und seinen Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Faßberg hat.
    Als... далее

  • Liebe Unterstützer,

    "Das für uns maßgebliche Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kennt den Begriff der "Petition" nicht, vielmehr wird in den §§ 31-33 der Einwohnerantrag, das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid definiert. Ich würde Sie bitten, Ihr Anliegen entsprechend zu konkretisieren und in dem formal notwendigen Verfahren bei mir einzureichen." (Kerstin Speder, per E-Mail am 15. Apr. 2024).

    Mit freundlichen Grüßen
    Reimar Große-Bölting

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