Protection des animaux

Abschaffung der Leinenpflicht im Kanton Schwyz

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Die Leinenpflicht im Kanton Schwyz verstösst gegen das Tierschutzgesetzt Art. 71.1 und muss daher abgeschafft werden. Artikel 71.1 des Tierschutzgesetztes bestimmt, „Hunde müssen täglich im Freien und entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden. Soweit möglich sollen sie sich dabei auch unangeleint bewegen können.“ Eine Artgerechte Haltung von Hunden im Kanton Schwyz ist somit nicht möglich, die Leinenpflicht verletzt die Rechte der Tiere und ist gesetzwidrig. Daher wird dringend eine Lockerung der Leinenpflicht gefordert.

Raison

Um Hunde artgerecht zu halten und ihnen ein glückliches Leben bieten zu können. Muss für jeden Hund die Möglichkeit bestehen sich frei zu bewegen. Die Möglichkeit sich frei zu bewegen ist ein Grundbedürfnis der Tiere. Tiere welche ihren Bedürfnissen nicht nachgehen können werden Verhaltensstörungen zeigen. Daher wird gefordert den Bedürfnissen der Hunde gerecht zu werden und den Leinzwang zu lockern. Gleichzeitig hat der Kanton nicht das Recht mit eigenen Verordnungen gegen das Bundesweite Tierschutzgesetzt zu verstossen. Unterschreibt jetzt um artgerechte Tierhaltung zu unterstützen.

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