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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
on 10 Feb 2022Neue Petition folgt
Petition addressed to: Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Im Namen der Organisator:innen/ Lehramtsstudierenden der TU Dresden,
Warum können Antragsteller:innen bei der anzuwendenden Prüfungsordnung nicht zwischen der von 2012 und der von 2022 wählen?
Situation:
Seit dem 19.01.2022 ist eine neue LAPO I veröffentlicht worden, welche seit dem 01.02.2022 in Kraft getreten ist, wie am Artikel 4 zu sehen. Aus der Übergangsregel geht folgendes hervor:
§ 121
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19496#x138
Übergangsregelungen
1Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die spätestens für den Prüfungszeitraum Winter 2025/2026 zur Ersten Staatsprüfung zugelassen werden, ist die Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 738) geändert worden ist, anzuwenden. 2Dies gilt auch für Antragstellerinnen und Antragsteller nach Satz 1, die nach § 20 Absatz 2 einen versäumten Prüfungsbestandteil nachholen oder nach § 21 Absatz 1 eine Wiederholungsprüfung ablegen
Angestrebter Kompromiss:
Die Übergangsregel soll dahingehend angeglichen werden, dass die Antragsteller:innen bis zum Winter 2025/26 zwischen der LAPO I von 2012 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12561) und der von 2022 wählen können.
Kritikpunkte an der derzeitigen Handhabung:
Voraussetzung für Geschichte Lehramt an Gymnasien:
LAPO I 2012: Zusätzlich ist das Latinum nachzuweisen.
LAPO I 2022: 1. das Latinum oder 2. Kenntnisse in Latein und der Abschluss in einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau B2 des Referenzrahmens.
Voraussetzung für Französisch Lehramt an Gymnasien:
LAPO I 2012: a) das Latinum oder
b) den Abschluss eines Leistungskurses in einer Fremdsprache auf dem Niveau C1 des Referenzrahmens und eines Grundkurses in einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau B2 des Referenzrahmens und…
LAPO I 2022: a) das Latinum oder
b) Abschlüsse in zwei Fremdsprachen auf dem Niveau B2 des Referenzrahmens und…
Voraussetzung für Französisch Lehramt an Oberschulen:
LAPO I 2012: a) Kenntnisse in Latein oder b) den Abschluss je eines Grundkurses in zwei Fremdsprachen auf dem Niveau B2 des Referenzrahmens und…
LAPO I 2022: a) Kenntnisse in Latein oder b) einen Abschluss in einer Fremdsprache auf dem Niveau B2 und in einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau B1 des Referenzrahmens sowie…
Voraussetzung für Deutsch Lehramt an Gymnasien:
LAPO I 2012: 1. das Latinum oder 2. der Abschluss eines Leistungskurses in einer Fremdsprache auf dem Niveau C1 des Referenzrahmens und eines Grundkurses in einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau B2 des Referenzrahmens.
LAPO I 2022: 1.das Latinum oder 2.die Abschlüsse von zwei Fremdsprachen auf dem Niveau B2 des Referenzrahmens.
Anhang:
Artikel 4
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19495#a4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 738) geändert worden ist, außer Kraft.
Dresden, den 19. Januar 2022
Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Petition started:
02/10/2022
Collection ends:
08/09/2022
Region:
European Union
Topic:
Education