Terület: Németország
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Zivilgesellschaft nützt der Gemeinschaft: Politische Beteiligung ist #gemeinnützig!

A petíció címzettje
Finanzminister Christian Lindner & Bundesregierung
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2020. 12. 04. 18:23

Liebe Unterstützende,

am 3.12.2020 haben sich die Koalitionsfraktionen nach mehreren Verschiebungen auf das Jahressteuergesetz geeinigt. Leider ohne die von uns geforderten und dringend nötigen Klarstellungen zu politischen Mitteln. Dies bedauern wir sehr, auch wenn es einige Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen geben wird.
Besonders freut uns, dass der Einsatz gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität nun endlich einen eindeutigen gemeinnützigen Zweck erhält. Auch die Aufnahme des Klimaschutzes ist ein großer Schritt nach vorne. Doch von den Vorteilen bleiben die Vereine ausgeschlossen, die ihre Zwecke überwiegend mit politischen Mitteln wie Demonstrationen oder Forderungen an die Regierung verfolgen.

Mehr zur Einigung hier: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/koalition-einig-bei-jahressteuergesetz/ 

Es ist sehr schade, dass sich die Regierungsparteien auf entscheidende Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht nicht einigen konnten. Dadurch besteht die Gefahr, dass anti-demokratisches Engagement unwidersprochen bleibt, weil sich ein Sportverein oder ein Heimatverein nicht sicher sind, ob sie dagegen halten können, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu riskieren. Eine auch mal laute, sich einmischende Zivilgesellschaft als Themenanwältin und Wächterin über Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit ist in einer liberalen Demokratie unverzichtbar und braucht Rechtssicherheit.

Die intensiven Verhandlungen der Koalition in den letzten Monaten zeigen, dass es Bewegung in dem Thema gibt und wir unsere Bemühungen jetzt nicht aufgeben dürfen. Wir werden uns als Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen weiterhin für die Schaffung eines sicheren Rechtsrahmens für zivilgesellschaftliches Handeln einsetzen.

Bitte unterstützen Sie uns und werben Sie in Ihrem Umfeld für eine Unterschrift unter diese Petition! Kurzlink: www.openpetition.de/!gemeinnuetzig

Mit den besten Grüßen
Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung"


2020. 11. 30. 16:35

Liebe Unterstützende,

mehr als 381.000 Menschen fordern mit ihrer Unterschrift eine Reform des Gemeinnützigkeitsrecht. Vergangene Woche haben wir diese Unterschriften gemeinsam mit Campact bei einem digitalen Treffen an den Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Rolf Mützenich übergeben.[1] Sein Kollege Ralph Brinkhaus von der CDU/CSU-Fraktion hat Anfragen dazu bisher noch nicht beantwortet.

Laut FAZ (Bericht vom 25.11.2020) sind sich die Koalitionsfraktionen weiterhin uneinig beim Thema Gemeinnützigkeit.[2] Die Fraktion von CDU und CSU sperre sich gegen Klarstellungen zum demokratischen Engagement. Das SPD-geführte Bundesfinanzministerium wolle hingegen erreichen, dass sich Sportvereine rechtssicher gegen Rassismus engagieren können. Als Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" appellieren wir an die Regierungsparteien, "dringend Rechtssicherheit für demokratisches Engagement zu schaffen, damit anti-demokratisches Engagement nicht unwidersprochen bleibt. Es ist überfällig, das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert zu bringen.” Nachzulesen in unserer Pressemitteilung vom 25.11.20.[3]

Hier gibt es eine Übersicht über alle wichtigen Ereignisse im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/chronik-jstg2020

Als Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" bleiben wir am Ball und setzen uns weiterhin auf verschiedenen Ebenen dafür ein, dass es noch in diesem Jahr erste Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen gibt. Wir begleiten aktuelle Entwicklungen, sammeln Argumente, beraten und koordinieren unsere Mitgliedsorganisationen und führen vor allem Gespräche mit politischen Entscheidungsträger*innen.

Mit den besten Grüßen
Eure Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung"

[1] twitter.com/stefandt/status/1329113934083788804
[2] www.faz.net/aktuell/wirtschaft/jahressteuergesetz-knackpunkt-gemeinnuetzigkeit-17068991.html
[3] www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/gemeinnuetzigkeit-und-demokratiefoerderung-blockade-jahressteuergesetz-unverstaendlich/


2020. 11. 05. 17:57

Liebe Unterstützer*in,

die Petition "Zivilgesellschaft nützt der Gemeinschaft: Politische Beteiligung ist #gemeinnützig!" haben Sie schon unterschrieben. Die Probleme um die Gemeinnützigkeit bestehen leider weiter: Es fehlt an passenden gemeinnützigen Zwecken. Es fehlt die Klarstellung, dass Gemeinnützige sich auch politisch betätigen dürfen. Gleichzeitig setzt die Politik bei zentralen Themen, wie der Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus, massiv auf die Zivilgesellschaft.

Wer antirassistisches Engagement fördern möchte, muss dafür passende Zwecke in der Abgabenordnung schaffen. Wenn der Staat Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus mit Förderprogrammen wie "Demokratie leben!" und "Zusammenhalt durch Teilhabe" unterstützt, muss er auch die Grundlage für dieses Engagement schaffen.

Mit der Petition "Engagement gegen Rassismus ist gemeinnützig: Der Bundestag muss dies garantieren!" weisen wir gemeinsam mit 27 Organisationen, die sich tagtäglich gegen Rassismus engagieren, auf diese klaffende Lücke im Gemeinnützigkeitsrecht hin:

www.openpetition.de/petition/online/engagement-gegen-rassismus-ist-gemeinnuetzig-der-bundestag-muss-dies-garantieren

In den kommenden Tagen berät die Koalition im Rahmen des Jahressteuergesetzes auch über mögliche Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte November verabschiedet werden.

Bitte unterschreiben auch Sie und teilen die Petition unter Ihren Bekannten und Freund*innen. Je mehr Menschen unterschreiben, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Anliegen Gehör findet.



2020. 10. 14. 19:04

Liebe Unterstützende,

anders als die Landesfinanzminister*innen, die sich am 24.9.2020 für eine Klarstellung bei der politischen Betätigung zivilgesellschaftlicher Organisationen ausgesprochen hatten, hat sich die Bundesratsmehrheit am vergangenen Freitag dagegen ausgesprochen. In seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz schlägt der Bundesrat zwar viele Erleichterungen für Vereine und Stiftungen und die Einführung neuer Zwecke wie Klimaschutz vor, lehnte jedoch einen wichtigen Antrag ab: Die politische Betätigung für den eigenen Zweck. Offenbar sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, zivilgesellschaftlichen Organisationen mehr politische Handlungsspielraum einzuräumen. Damit verkennt er, wie wichtig das selbstlose Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für die Demokratie ist.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Zwecke sind richtig, gehen aber nicht weit genug. Denn auch Klimaschutz, „Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden“ und Dorfverschönerung sind nur halb so viel wert, wenn sie nicht mit politischen Mitteln verfolgt werden können. Ist ein Verein für Dorfverschönerung überzeugt, dass der Neubau des Rathauses das Dorfbild verschandelt, muss er Einfluss auf politische Entscheidungsträger*innen nehmen können. Werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität diskriminiert, benötigen sie mehr als nur warme Worte – es braucht eine Lobby, die politische Forderungen zur Gleichstellung erhebt und staatliches Handeln kritisch beobachtet.

Und wenn sich ein Karnevalsverein zu rassistischen Anschlägen äußert, ist das ein wichtiger Beitrag für unsere Gesellschaft. Was die Landesfinanzminister*innen in ihrem Beschluss erkannt haben, entfällt beim Votum des Bundesrats: „Elementare Bestandteile einer lebendigen Demokratie sind eine kritische Zivilgesellschaft und starke Organisationen, die politische Entscheidungsprozesse aktiv begleiten, sich einmischen und Stellung beziehen. Die selbstlose Beteiligung an der öffentlichen Meinungsbildung sowie der politischen Willensbildung sind Kennzeichen des zivilgesellschaftlichen Engagements und ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gemeinwesens. Zivilgesellschaftliche Organisationen leisten aufgrund gewandelter gesellschaftlicher Strukturen einen immer größeren Beitrag zur gesellschaftlich-demokratischen Debatte. Das politische Engagement der Zivilgesellschaft nimmt kontinuierlich zu, politische Willensbildung erfolgt nicht mehr nur ausschließlich durch Parteien.“

Es liegt nun an der Bundesregierung und dem Bundestag das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert zu bringen und Rechtssicherheit für die vielen Vereine und Stiftungen zu schaffen, die seit Jahren verunsichert sind. So könnte sich die Bundesregierung entscheiden die von den Landesfinanzminister*innen vorgeschlagenen Änderungen dennoch aufzunehmen, die Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Änderungsantrag einbringen oder Bundesfinanzminister Olaf Scholz den von ihm angekündigten Gesetzesentwurf zum Gemeinnützigkeitsrecht einbringen. Es bleibt allerdings offen, ob eine solche Initiative im Gesetzgebungsverfahren eine Mehrheit erhält.

Was die Entscheidung von Freitag vor allem zeigt: Unsere Arbeit geht weiter. Wir setzen uns weiterhin für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ein und stehen in engem Dialog mit politischen Entscheidungsträger*innen und anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen.

Mit besten Grüßen

Eure Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung"

Weitere Informationen:

Unsere Pressemitteilung zur Bundesratsentscheidung von Freitag: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/bundesrat-vorschlag-gemeinnuetzigkeit-ist-unvollstaendig/

Unsere Einschätzung der Beschlussvorlage: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/bundesrat-entscheidet-vorschlaege-gemeinnuetzigkeit/


2020. 03. 10. 13:32

Liebe Unterstützende,

erster Teilerfolg: Die Finanzminister*innen von Bund und Ländern haben sich auf einen Erlass geeinigt, um die in diesem Jahr befürchteten hunderten Aberkennungen der Gemeinnützigkeit in Folge des Attac-Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) zunächst zu vermeiden. Das berichtete die Tageszeitung „taz“ am Freitag, 28. Februar 2020. Der Erlass soll eine Atempause verschaffen, um das Gesetz anzupassen. Das Bundesfinanzministerium ist mit der Initiative unter anderem einer Anregung unser Allianz nachgekommen.

Doch jetzt gilt es umso mehr, dass wir dranbleiben! Denn: Aus dem Erlass folgt nicht zwangsläufig, dass die Gemeinnützigkeit bestätigt wird. Es ist daher auch von einem Moratorium die Rede. Eventuell werden also Verfahren einfach auf Eis gelegt und die Entscheidung aufgeschoben.

Damit noch mehr Menschen von der Petition erfahren und wir als eine starke Zivilgesellschaft auftreten, hat openPetition eine Aktionsbild in den Sozialen Medien veröffentlicht. Bitte teilen, teilen, teilen:

+ + + Auf Facebook teilen: www.facebook.com/openPetition/photos/a.305584669539756/2804548022976729

+ + + Auf Twitter teilen: twitter.com/oPetition/status/1237339068717043717

Jedes “Gefällt mir” (Like), aber vor allem geteilte Inhalte (Shares) sorgen dafür, dass noch mehr Menschen von der Petition erfahren. Die Petition kann auch in Facebook-Gruppen geteilt werden. Wer nicht in den Sozialen Netzwerken ist, kann gerne per WhatsApp oder E-Mail Freund*innen, Kolleg*innen und die Familie auf die Petition hinweisen.

+++ Kurzlink: www.openpetition.de/!gemeinnuetzig

Vielen Dank für das Engagement!

PS: Alle Infos zu dem Erlass findet ihr hier:
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/erlass-mildert-wirkung-des-attac-urteils/



2020. 01. 09. 11:21

Liebe Unterstützende,

vor neun Monaten haben wir die Petition gestartet und haben erreicht: Ein Gesetzesentwurf zur Gemeinnützigkeit wird im Bundesfinanzministerium geplant, auch zwischen den Landesfinanzminister*innen beraten. Aber es liegt noch nichts vor. Angeblich will das Bundesfinanzministerium noch im Januar 2020 einen Entwurf ins Kabinett geben. Wir sind gespannt, aber haben deshalb die Laufzeit der Petition verlängert, um den Druck aufrecht zu halten und größer zu machen.

In den vergangenen Wochen haben sich die Ereignisse überschlagen. Jede Woche gab es neue Nachrichten zum Thema Gemeinnützigkeit. Nach Attac und Campact haben mit dem Demokratischen Zentrum Ludwigsburg (DemoZ) und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) zwei weitere Vereine bekannt gegeben, dass ihnen die Gemeinnützigkeit entzogen wurde. Dem Change.org-Verein droht nun dasselbe. Die Fälle sind zum Teil verschieden gelagert, aber zeigen zusammen sowohl die erheblichen Lücken im Recht der Gemeinnützigkeit als auch den dringenden Handlungsbedarf.

In Jahr 2019 ist der Verlust der Gemeinnützigkeit von fünf Organisationen bekannt geworden!

Anfang November 2019 wurden Überlegungen aus dem Bundesfinanzministerium bekannt, wie dieses Problem vermeintlich gelöst werden soll: Die Überlegungen wären darauf hinausgelaufen, die Möglichkeiten noch weiter zu beschränken, dass sich gemeinnützige Vereine politisch einmischen können. Nach heftiger Kritik ruderte Finanzminister Olaf Scholz Ende November zurück. Wir atmen erst einmal auf, denn: Damit ist diese Verschlechterung des Status Quo abgewehrt. Das ist auch ein Erfolg unserer Arbeit. Doch mehr als ein kurzes Luftholen wird nicht möglich sein. Denn der Status Quo reicht uns nicht. Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht weiterhin bedroht.

Mehr zu den zurückgezogenen Überlegungen: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/olaf-scholz-muss-zuegig-rechtssicherheit-gemeinnuetzigkeit-schaffen/

In den nächsten Wochen wird sich die Debatte vermutlich zuspitzen. Dann will das Bundesfinanzministerium angeblich einen Gesetzesentwurf ins Bundeskabinett einbringen. Ende Januar hat der Bundestags-Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" eine Anhörung zum Gemeinnützigkeitsrecht angesetzt. Wir werden uns in den nächsten Wochen weiter unter Hochdruck dafür einsetzen, dass sich gemeinnützige Vereine künftig rechtssicher für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke einsetzen können - auch mit politischen Mitteln.

Bitte weisen Sie Ihre Bekannten und Freunde darauf hin und werben Sie für eine Unterschrift unter dieser Petition!
Kurzlink: www.openpetition.de/!gemeinnuetzig

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr!



2019. 11. 25. 17:24

Pressestatement der Allianz "Rechtssicherheit für politische
Willensbildung" e.V. zur Gemeinnützigkeit der VVN-BdA

(Link:
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/vvn-bda-verliert-gemeinnuetzigkeit-beweislastumkehr-widerspricht-rechtsstaats-prinzip/)

* Feinde der Demokratie und der Menschenrechte sind nicht gemeinnützig
* Formelle Regelung in § 51 der Abgabenordnung muss gestrichen werden
* Beweis der Verfassungstreue ist nicht möglich

Zur Mitteilung, dass das Finanzamt Berlin den Status der
Gemeinnützigkeit der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes -
Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) aberkannt hat, erklärt Stefan
Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz "Rechtssicherheit für
politische Willensbildung", einem Zusammenschluss von mehr als 130
Vereinen und Stiftungen:

"Der Fall der VVN-BdA zeigt erneut Probleme im Recht der
Gemeinnützigkeit. Natürlich müssen gemeinnützige Organisationen sich im
Rahmen des Grundgesetzes bewegen. Feinde der Demokratie und der
Menschenrechte sind nicht gemeinnützig. Doch in Paragraph 51 der
Abgabenordnung wird die Beweislast umgedreht. Demnach müssen nicht
Finanzamt oder Verfassungsschutz beweisen, dass ein Verein
verfassungswidrig handelt, sondern die Organisation muss ihre
Verfassungstreue beweisen. Das ist praktisch unmöglich und eine
Umkehrung des Rechtsstaatsprinzips.

Wie soll ein Verein beweisen, dass er verfassungstreu ist außer durch
einen Schwur? Der betroffene Verein weiß gar nicht, welche Beweise er
widerlegen muss, da der Verfassungsschutz nur seinen Schluss
veröffentlicht, aber nicht die Beweisführung. In einem Strafverfahren
muss der Staat die Schuld beweisen, nicht der Beschuldigte seine
Unschuld. Bei einem Vereinsverbot muss ebenso das Innenministerium
gerichtsfest darlegen, warum ein Verein aufgelöst wird. In der
Gemeinnützigkeit wird dies umgekehrt.

Deshalb fordert die Allianz 'Rechtssicherheit für politische
Willensbildung', die formelle Regelung in Paragraph 51 Absatz 3 Satz 2
zu streichen. Sonst sind gemeinnützige Organisationen von der
unbewiesenen Einschätzung eines beliebigen Amtes für Verfassungsschutz
abhängig."

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare
Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Mehr als 130 Vereine und Stiftungen
haben sich in der Allianz "Rechtssicherheit für politische
Willensbildung" zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu
modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für
Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern.

Weitere Infos: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

+++ Weiterführende Infos zum Fall VVN-BdA +++

Lediglich im bayerischen Verfassungsschutzbericht wird die VVN-BdA erwähnt.

Im Januar 2019 wurden sowohl die Bundesvereinigung mit Sitz in Berlin
als auch zahlreiche andere Orts- und Kreisverbände vor allem in
Nordrhein-Westfalen und auch der dortige Landesverband von den
jeweiligen Finanzämtern angeschrieben. Die Finanzämter erklärten, die
Gemeinnützigkeit aufgrund der Erwähnung im bayerischen
Verfassungsschutzbericht zu prüfen.

Die Vereine antworteten mit gleichlautenden Stellungnahme. Darin wird
u.a. darauf hingewiesen, dass der Verfassungsschutz Bayern die VVN-BdA
ledglich als linksextremistisch beeinflusst erwähnt. Der Bundesfinanzhof
(BFH) dagegen verlange, dass die betreffende Körperschaft in einem
Verfassungsschutzbericht "als extremistische Organisation aufgeführt"
ist, was nur der Fall ist, wenn sie dort ausdrücklich als extremistisch
bezeichnet wird, nicht aber wenn die Körperschaft nur als Verdachtsfall
oder sonst beiläufig Erwähnung findet. Im Schreiben wird auch erwähnt,
dass die Aussage des bayerischen Berichts nicht für andere
Untergliederungen gelten kann.

Daraufhin wurden offenbar alle entsprechenden Verfahren in
Nordrhein-Westfalen beendet - lediglich die Bundesvereinigung erhielt
Anfang November einen Bescheid über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

Weitere Infos dort:

vvn-bda.de/antifaschismus-muss-gemeinnuetzig-bleiben-schwerer-angriff-auf-die-vvn-bda/


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