11/15/2021, 09:18
Auf einen wertvollen Hinweis durch einen Interessenten wurde die Wortmeldung von Frau Köstinger im Detail angefügt und auch eine der vielen Quellen wo diese Wortwahl im Zuge eines Berichts (Medienberichts) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Neuer Petitionstext:
Der Bundespräsident der Republik Österreich ist in seiner Funktion als Staatsoberhaupt angehalten, für eine angemessene Form der Politik, der politischen Führung durch die Regierung, sowie eine gewisse Umgangsform von PolitikerInnen gegenüber dem Volk zu sorgen.
Frau Elisabeth Köstinger hat sich öffentlich in den Medien in äußerst bedenklicher Art und Weise über "ungeimpfte Menschen" geäußert und diese durch ihre Äußerung in der Öffentlichkeit verächtlich gemacht und zu tiefst herabgesetzt.
Diese öffentliche Äußerung (zur Wort Meldung) wurde in zahlreichen Medien wiedergegeben und auch auf deren Online Portalen veröffentlicht, was den Tatbestand der Verhetzung durch gezielte Beeinflussung der öffentlichen Meinung, deren Wortwahl / Wortlaut wesentlich dazu beiträgt, eine bezeichnete Gruppe "Ungeimpfte" oder gezielt Personen "Ungeimpfte" wegen der Zugehörigkeit zur Gruppe der "Ungeimpften", in der Mehrheit der Bevölkerung verächtlich zu machen oder herabzusetzen. Dies mit vollem Bewusstsein, dass eine solche Äußerung geeignet ist, zu Gewalt oder Hass gegen solch eine Gruppe oder gegen Personen dieser Gruppe aufzustacheln.
Hier einige Medien welche diese Äußerung durch ihre öffentliche Verbreitung verbreiten und damit indirekt die Verhetzung durch Frau Köstinger fördern:
- OE24 Onlinebericht
Hintergrund zum vorliegenden Vorwurf des Fehlverhaltens:
Am Mittwochabend 10.11.2021 meldete sich Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) öffentlich zur aktuellen Corona-Situation zu Wort. Der Wortlaut "Die Zeit der Solidaridät mit jenen, die sich aus fadenscheinigen Gründen nicht impfen lassen wollen, ist abgelaufen", so Köstinger in ihrer vollmundigen Äußerung. Weiters erklärte Frau Köstinger "Wir können und werden geimpfte Menschen nicht in ihren Freiheiten einschränken, weil eine Minderheit konsequent und ohne medizinischen Grund Schutzmaßnahmen und Impfungen verweigert. Das wäre unfair und auch unsolidarisch allen anderen gegenüber".
Die von Frau Elisabeth Köstinger bewusst gewählte Hass Rhetorik entspricht der Verhetzung, einem Strafbestand nach § 283 StGB im österreichischen Strafrecht und darf auf diese Art und Weise nicht als Beispiel für eine Kommunikation zwischen PolitikerInnen und BürgerInnen geduldet werden.
Es liegt nicht im Recht einer anderen Person auch nicht in politischer Funktion, die Mehrheit gegen die Minderheit aufzuhetzen. Auch ist Frau Köstinger nicht im Recht die Beweggründe einzelner Menschen als fadenscheinig zu bezeichnen, nur weil sie nicht der Ideologie von Frau Köstinger, der Regierung oder der Mehrheit entspricht. Ich verwehre mich dagegen, dass Frau Köstinger öffentlich Menschen welche gegen eine Impfung sind automatisch als Gefährder oder mutwillige Verweigerer darzustellen.
Da dieses Verhalten von Frau Köstinger im Zuge einer Pressekonferenz am 11.11.2021 durch einen hinterfragenden Journalisten, durch den Bundeskanzler Herrn Schallenberg weder dementiert oder entschuldigt, sondern sogar noch verteidigt wurde, kann nicht davon ausgegangen werden, dass unsere Regierung, im speziellen Frau Köstinger für diese moralische als auch gesetzliche Verfehlung Reue zeigt.
Frau Köstinger hat durch ihr Verhalten eine klare Linie überschritten, die NICHT toleriert werden darf!
Solche Politiker haben nichts in jedweden Ämtern für das Volk zu suchen und müssen daher mit sofortiger Wirkung für jedwedes Fehlverhalten dieser Art, zur Rechenschaft mit Konsequenzen gezogen werden.
Unser Land braucht PolitikerInnen denen die BürgerInnen vertrauen und zu welchen diese aufschauen können. Keine Politik der Verhetzung, als letzte Maßnahme wegen erfolgloser Aufklärung.
Wer es leid ist von der Politik gespalten zu werden der ist herzlich dazu eingeladen mit seiner Unterstützung ein Zeichen zu setzen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 267 (266 in Österreich)